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Welche weiteren Änderungen bringen ab 2020 Vorteile?

Das Jahr 2020 startet mit Änderungen, die vor allem Familien und Haushalten mit geringen Einkommen entlastet. Sie haben durch mehrere Maßnahmen künftig mehr Geld in der Tasche.

Die Palette der Änderungen ab 2020 betreffen nicht nur den Klimaschutz und steuerliche Veränderungen. Auch im sozialen Bereich greifen einige interessante Neuerungen. Wir haben die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst.

Welche Veränderungen im Jahr 2020 kosten mehr Geld als bisher?

Beschäftigte mit hohen Einkommen müssen sich ab dem Jahresbeginn 2020 auf steigende Abzüge für die Sozialversicherung einstellen. Der Grund dafür ist eine Anhebung der Bemessungsgrenzen. Die für die gesetzliche Rentenversicherung beitragspflichtige Einkommensgrenze liegt nunmehr bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6450 Euro in den neuen Bundesländern und 6900 Euro in den alten Bundesländern. Bei den Knappschaften gelten Grenzen von 7900 Euro (Ost) und 8450 Euro (West). Auch die Grenzwerte für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt. Die neue Grenze liegt bei 5212,50 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt nunmehr 4687,50 Euro pro Monat. Zusätzliches Geld in der Tasche gibt es dagegen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Dort greift bei der Krankenversicherung ab sofort ein Freibetrag von 159 Euro pro Monat.

Welche Neuerungen 2020 bringen Bundesbürgern zusätzliches Geld?

Wer auf die Grundsicherung oder Sozialhilfe angewiesen ist, darf sich ab dem Jahresbeginn 2020 auf erhöhte Regelsätze freuen. Bisher lag der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene bei 424 Euro pro Monat. Ab dem Jahr 2020 kommen 432 Euro zum Ansatz. Erwachsene Bedürftige in Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) erhalten ab sofort 389 Euro und damit 7 Euro mehr als bisher. Der Regelsatz der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Jugendliche steigt um 6 Euro auf nunmehr 328 Euro. Kleinkinder bis 6 Jahre erhalten ab sofort einen Regelsatz von 250 Euro und damit 5 Euro pro Monat mehr als im Jahr 2019.

Zudem werden Angehörige von Pflegebedürftigen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz weniger häufiger mit Unterhaltszahlungen belastet. Die Unterhaltspflicht greift dadurch erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro. Betroffen davon sind sowohl die Unterhaltsleistungen gegenüber pflegebedürftigen Kindern als auch Eltern und Großeltern mit Pflegebedürftigkeit. Menschen mit Behinderungen profitieren ab 2020 außerdem von verbesserten Förderungen für den Erwerb einer Berufsausbildung. Diese Förderungen beschränken sich künftig nicht mehr nur auf eine Ausbildung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, sondern beziehen alle Varianten der Berufsausbildung ein.

Quelle: Bundesregierung

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