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DEHOGA fordert einheitliche Mehrwertsteuer auf Essen

Bisher kommt es bei der Höhe der Mehrwertsteuer in Deutschland darauf an, in welcher Form Essen abgegeben und verzehrt wird. Das will der Branchenverband DEHOGA ändern.

Für die Durchsetzung einer einheitlichen Mehrwertsteuer für Essen hat der DEHOGA-Branchenverband bereits im Oktober 2019 eine Petition gestartet. In der zweiten Januarwoche 2020 wurde die für openPetition-Quorum relevante Schwelle von 50.000 Unterzeichnern überschritten.

DEHOGA sieht Gaststätten durch 19 Prozent Mehrwertsteuer benachteiligt

Der größte Konkurrent der Gaststätten und Hotels ist die Abgabe sofort verzehrfähiger Speisen durch Buffets und Kioske direkt in den Geschäften. Einzelhändler, die beispielsweise Bratwurststände ohne Sitzgelegenheiten betreiben, werden lediglich mit 7 Prozent Mehrwertsteuer zur Kasse gebeten, während Gaststätten fürs Servieren der Bratwürste am Tisch 19 Prozent Mehrwertsteuer erheben müssen. In dieser Differenzierung (nach dem Paragrafen 12 des Umsatzsteuergesetzes) sieht der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) einerseits einen Wettbewerbsnachteil für die Gastronomiebetriebe. Anderseits werden für die Begründung nach der Forderung einer identischen Besteuerung von Essen die Umweltauswirkungen angeführt. Bei den Essensangeboten des Lebensmittelhandels fallen die Umwelt- und Klimaauswirkungen wesentlich negativer als in Gaststätten aus. Der Hauptgrund ist die Verwendung von Einwegtellern und Einwegbesteck im Lebensmittelhandel und die Nutzung von Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck in den Gaststätten. Außerdem verweist die DEHOGA darauf, dass bei identischem Umsatz die Zahl der Beschäftigten in den Hotels und Gaststätten sechsfach so hoch ist wie bei der Abgabe verzehrfertiger Speisen im Lebensmittelhandel.

Wir positioniert sich die Bundesregierung zur Mehrwertsteuer auf Essen?

Die Forderungen der DEHOGA nach einer einheitlichen Mehrwertsteuer auf Essen nahmen einige AfD-Abgeordnete zum Anlass für eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Inzwischen liegt die Antwort vor. Danach will die Bundesregierung auch künftig an zwei verschiedenen Mehrwertsteuersätzen auf Essen festhalten. Als Grund dafür gibt sie an, dass in Gaststätten zusätzliche Leistungen erbracht werden, die in die Kategorie der Dienstleistungen fallen. Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich einem Aufschlag von 19 Prozent Mehrwertsteuer. Als Beispiele für diese Dienstleistungen führt die Bundesregierung die Bereitstellung und Reinigung von Mobiliar sowie von Geschirr und Besteck an. Aufgrund dieser Zusatzleistungen fällt ihrer Meinung nach die Abgabe von Speisen und Getränken in Gaststätten nicht unter die Sicherung des täglichen Grundbedarfs. Zudem haben auch Gaststätten die Möglichkeit, die 7-Prozent-Regel anzuwenden. Darunter fallen zum Beispiel Catering-Angebote sowie Außer-Haus-Verkäufe. Die Frage der AfD-Abgeordneten nach Plänen zur grundsätzlich ermäßigten Steuer auf Essen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern und Altersheimen wurde abschlägig beantwortet. Dort verweist die Bundesregierung darauf, dass die Anbieter die Möglichkeit haben, die Art der Abgabe des Essens so anzupassen, dass nur 7 Prozent Mehrwertsteuer anfallen oder diese gänzlich entfällt.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/15805, DEHOGA

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