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Kindergeld und Kinderfreibeträge: Gute Nachrichten für Eltern

Euro-Banknoten

Am 3. September 2020 diskutierte der Deutsche Bundestag über die von der Regierung geplanten Erhöhungen beim Kindergeld und dem Kinderfreibetrag.

Nun benötigt die Regierung nur noch die Zustimmung des Bundesrats, um die Erhöhungen für den Kinderfreibetrag und das Kindergeld zu realisieren. Die im „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ festgeschriebenen Beträge liegen nach der Einschätzung der Bundesregierung über den Beträgen, die im nächsten Bericht zur Entwicklung des Existenzminimums kommen werden. Diese Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, denn die Anpassungen fallen deutlich umfangreicher aus als in den vergangenen Jahren.

Wie soll sich der Kinderfreibetrag ändern?

Die Höhe der steuerlich wirksamen Kinderfreibeträge ist im Paragrafen 32 des Einkommenssteuergesetzes geregelt. Danach steht jedem Elternteil ein Kinderfreibetrag in Höhe von 2586 Euro zu. Diese Summe soll nach dem Willen der Bundesregierung auf 2730 Euro je Elternteil steigen. Pro Elternteil bedeutet das einen Betrag von 146 Euro und Jahr, der nicht der Einkommenssteuer unterliegt. Gleichzeitig soll der Betreuungsfreibetrag steigen, der sich ebenfalls hälftig auf beide Elternteile verteilt. Hier ist eine Erhöhung längst überfällig, denn der für die Kinderbetreuung zu berücksichtigende Freibetrag wurde letztmalig im Jahr 2010 erhöht und liegt seither bei 1320 Euro pro Elternteil. Passiert das „Zweite Familienentlastungsgesetz“ den Bundesrat, bleiben pro Elternteil und Jahr künftig 1464 Euro als Betreuungsfreibetrag steuerfrei. Unterhaltspflichtige Elternteile dürfen sich ergänzend auf eine Änderung des Paragrafen 33a des Einkommenssteuergesetzes freuen. Der Unterhaltsfreibetrag soll von aktuell 9408 Euro auf 9696 Euro steigen.

Wie fallen die geplanten Erhöhungen beim Kindergeld aus?

Seit Juli 2019 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro pro Kopf und Monat. Ab 2021 soll das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf jeweils 219 Euro steigen. Einen Zuschlag von 15 Euro gibt es auch für jedes weitere Kind. Daraus resultieren 225 Euro Kindergeld für das dritte Kind und für jedes weitere Kind 250 Euro pro Monat. Es ist die umfangreichste Kindergelderhöhung seit den Jahr 2010. Damals lag das Plus pro Kind bei 20 Euro, worauf allerdings eine Nullrunde sowie mehrere Veränderungen um lediglich zwei Euro pro Monat und Kind folgten.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/21988

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