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Das war es für den Fahrdienst Uber in Deutschland

Der Fahrdienst Uber ist heftig umstritten – jetzt ist es erst einmal vorbei mit den Diensten des Unternehmens, das private Fahrer über eine App vermittelt hatte. Bundesweit darf Uber seine Dienste ohne offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht mehr anbieten. Das geht aus einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt/Main hervor, die im Eilverfahren bereits am letzten Donnerstag verhängt wurde. Sollte das Unternehmen Uber gegen diese einstweilige Verfügung verstoßen, drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise sogar Ordnungshaft.

Die einstweilige Verfügung wurde letzten Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung verhängt, wobei Uber nicht angehört wurde. Allerdings kann das Unternehmen Widerspruch einlegen und um Aufhebung der Entscheidung bitten. Die einstweilige Verfügung bleibt aber bis zum Beginn einer mündlichen Verhandlung erst einmal bestehen. Als Klägerin gilt die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen.

Uber wehrt sich gegen das Verbot

Das Unternehmen, das Privatpersonen über eine App als Fahrer vermittelt und in San Francisco entstand, will sich aber gegen die einstweilige Verfügung wehren. In Europa hat Uber eine Niederlassung in Amsterdam gegründet und über diese die Geschäfte abgewickelt. Mittlerweile ist man in mehr als 200 Städten aktiv, wobei Uber zuletzt in einzelnen Städten Deutschlands, darunter Berlin, verboten wurde. Bis zur endgültigen Entscheidung wollte Uber jedoch das Geschäft weiterlaufen lassen. Das Landgericht Frankfurt/Main warf der Uber B.V. vor, dass sie unlauteres Wettbewerbsverhalten an den Tag lege.

Zudem kritisierte das Landgericht Frankfurt/Main, dass eine Wiederholungsgefahr bestünde. Trotz Abmahnung sei bisher keine Unterlassungserklärung von Uber abgegeben worden. Dabei betonte auch Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG, dass in Deutschland klar definierte Regelungen für die Fahrgastbeförderung gelten, die Uber umgeht.

Kritik regt sich im Taxigewerbe unter anderem daran, dass sich die Fahrer keiner regelmäßigen Gesundheitsprüfung unterziehen müssen und die Fahrzeuge nicht regelmäßig durchgecheckt werde. Dadurch seien Kunden im Falle eines Unfalls nicht ausreichend geschützt.

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