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Das Debakel am Flughafen BER geht in die nächste Runde

Wieder und wieder hatte Hartmut Mehdorn Termine für die Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens Berlin-Brandenburg zugesichert und wieder zurücknehmen müssen. Nun gibt es Anzeichen, die darauf hin deuten, dass er auch den für 2017 zugesicherten Termin der vollständigen Inbetriebnahme nicht einhalten kann. Das geht aus einem Bericht in der „Bild am Sonntag“ hervor, die offenbar Informationen direkt aus den internen Dokumenten der Betreibergesellschaft des Flughafens BER bekommen hat.

Welche neuen Verzögerungen drohen am Flughafen BER?

Eigentlich sollen nach der aktuellen Planung von Hartmut Mehdorn die Bauarbeiten bis Ende Oktober 2016 beendet werden. Danach sollte der Flughafen BER ein halbes Jahr lang im Probebetrieb getestet werden und dann Mitte des Jahres 2017 den regulären Betrieb aufnehmen. Die letzte Verzögerung gab es durch technische Probleme bei der Entrauchungsanlage. Dafür müsste im Frühjahr 2015 ein Bauantrag gestellt werden. Doch die Insider gehen davon aus, dass dieser Termin nicht halten ist. Daraus würde sich allein eine Verzögerung von etwa einem halben Jahr ergeben.

Baugenehmigung für Hauptterminal des BER wird zum nächsten Problem

Die härteste Herausforderung besteht für Hartmut Mehdorn und seine Bauplaner darin, dass die Baugenehmigung für das Hauptterminal nur dann weiterhin gilt, wenn es bis zum 23. November 2016 abnahmefertig ist. Doch danach sieht es derzeit nicht aus. Die Konsequenz wäre, dass die Baugenehmigung erlischt und neu beantrag werden müsste. Dann würden weitere technische Nachrüstungen notwendig, die auch die Baukosten noch einmal erheblich belasten würden. Diese liegen ohnehin mit etwa 5,4 Milliarden Euro bereits weit über dem ursprünglich für den Flughafen BER geplanten Budget. Außerdem fehlen den Investoren die Einnahmen aus dem Betrieb, der eigentlich schon im Jahr 2012 aufgenommen werden sollte.

Entscheidung des Arbeitsgerichts für Ex-Chef von BER kommt hinzu

Eine weitere Schlappe musste Hartmut Mehrdorn erst vor wenigen Tagen einstecken, als ein Arbeitsgericht die gegen den Ex-Chef Rainer Schwarz im Jahr 2013 ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärte. Rainer Schwarz stehen danach noch Gehaltszahlungen in Höhe von rund einer Million Euro zu. Nach Meinung der für die Entscheidung zuständigen Richter wären Rainer Schwarz „keine schwerwiegenden Fehler“ nachzuweisen. Die Betreibergesellschaft hatte die Kündigung damit begründet, dass Rainer Schwarz dem Aufsichtsrat wichtige Informationen vorenthalten hätte. Dieser Vorwurf hielt der Prüfung durch das Gericht nicht stand.

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