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Dänemark: Trunkenheit am Steuer – Auto weg

In Dänemark kann die Polizei ab heute hart durchgreifen, zumindest wenn sie betrunkene Autofahrer erwischt. Wer mit mehr als 2,00 Promille Alkohol im Blut hinterm Steuer erwischt wird, dem droht nicht nur der Führerscheinentzug. Auch das Auto kann konfisziert werden. Neben der Beschlagnahmung des Wagens bei Fahren unter Alkohol ist diese auch bei Drogeneinfluss hinterm Steuer möglich. Sofern der Wagen noch Geld bringen kann, wird er zur Versteigerung freigegeben und der Erlös aus dem Verkauf fließt in die Staatskasse.

Das neue Gesetz ist aber bei weitem nicht so neu, wie oft vermutet wird. Auch bisher schon konnte die dänische Polizei Fahrzeuge auf Dauer aus dem Besitz ihrer Eigentümer entziehen, wenn diese unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gefahren sind. Allerdings bestand diese Möglichkeit bisher nur bei Wiederholungstätern. Jetzt kann das Auto schon beim ersten Vergehen weg sein.

Auto geliehen – trotzdem kann Dänemarks Polizei es konfiszieren

Die Bürger in Dänemark sind für die drakonischen Strafen. Zu viele schwere, oft tödliche Unfälle gab es in den letzten Jahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Ein Kritikpunkt aber bleibt: Es kann jedes Auto beschlagnahmt werden.

Leiht der freundliche Nachbar das Auto aus, wohlwissend, dass der Leihende schon getrunken hat, kann auch sein Wagen beschlagnahmt werden. Stibitzt der erwachsene Sohn den Autoschlüssel des Vaters, könnte dieser ebenfalls mit dem Entzug des Wagens bestraft werden. Im Zweifel müssen also vermutlich die Gerichte entscheiden, wie es mit der Beschlagnahmung von Fahrzeugen betrunkener Autofahrer aussieht.

Warum ist die Neuregelung in Dänemark hierzulande interessant?

Nun könnte man natürlich annehmen, dass diese Neuregelungen uns nicht viel angehen und nicht interessieren müssen. Allerdings ist Dänemark ein gefragtes Urlaubsland für Deutsche. Viele fahren mit dem eigenen Wagen dorthin. Und die neuen Möglichkeiten der Polizei schließen ausdrücklich auch Touristen mit ein. So könnte auf der etwas trunkenen Urlaubsfahrt das eigene Fahrzeug auf Nimmerwiedersehen in Dänemark verschwinden.

Ob und wie klar die Polizei in Dänemark ihre Möglichkeiten nutzen wird, bleibt aber indes noch fraglich. Es ist abzuwarten, ob künftig zahlreiche Fahrzeuge sprichwörtlich aus dem Verkehr gezogen werden und wie es sich verhält, wenn der Mitarbeiter mit dem Firmenwagen unterwegs ist.

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