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Bußgeldkatalog 2014: Warnweste im privaten Auto wird Pflicht

Bisher war die Warnweste in Nutzkraftwagen Pflicht und wurde für den PKW im Interesse der Sicherheit empfohlen. Letztes Jahr beschloss der Bundesrat die Mitführungspflicht auch für den privaten PKW. Ab 1. Juli 2014 muss mit einer Geldbuße von 15 Euro gerechnet werden, wenn bei einer Fahrzeugkontrolle keine Warnweste mit an Bord ist.

Pflicht bezieht sich lediglich auf die Mitführung einer Warnweste

Etwas ist an der Neuregelung der Neuregelung kurios: Autofahrer werden zwar mit einem Bußgeld bestraft, wenn sie keine Warnweste dabei haben, aber eine Pflicht zum Tragen derselben im Falle eines Unfalls oder einer Panne gibt es nicht. Die Gesetzeshüter hoffen hier auf das Verantwortungsbewusstsein der Autofahrer. Zu empfehlen ist die Warnweste auf jeden Fall. Sie stellt sicher, dass der Träger von anderen Verkehrsteilnehmern besser und schon aus größerer Entfernung erkannt werden kann. Welche Farbe die Warnweste für den PKW haben muss, dazu gibt es keine konkrete Festlegung. Die Fahrzeugführer können wählen, ob sie eine orangefarbene, eine gelbe oder eine rote Warnweste nutzen.

Gibt es Ausnahmen bei der Mitführungspflicht der Warnweste?

Wer sich jetzt noch schnell eine Warnweste zulegen möchte, um einem Bußgeld vorzubeugen, der braucht oftmals nicht in die eigene Tasche zu greifen. An vielen Stellen werden die Warnwesten als Werbematerialien oder Bonuszugaben bei Werkstattleistungen verteilt. Für Motorradfahrer ist die Mitführung einer Warnweste nicht vorgeschrieben. Auch für Wohnmobile gilt aktuell noch eine Ausnahmeregelung. Wer ins Ausland in den Urlaub fahren möchte, der sollte sich sehr genau über die Bestimmungen im Urlaubsland informieren, denn in einigen Ländern gilt die Mitführungspflicht jetzt schon und es wird auch bei Wohnmobilen keine Ausnahme gemacht. Wo das der Fall ist, kann beispielsweise bei den großen Automobilclubs in Erfahrung gebracht werden.

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