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Bundestag fordert besseren Zugang zu Literatur für Blinde

Lediglich fünf Prozent der veröffentlichten Literatur in Deutschland sind für Blinde und Sehbehinderte zugänglich. Das will die Regierung jetzt ändern und hat im Bundestag einen Beschluss zum Urheberrecht gefasst.

Ziel ist es, dass Blinde und Sehbehinderte besseren Zugang zur Literatur erhalten. Betroffenen und Blindenbibliotheken wird daher jetzt erlaubt, auch ohne Zustimmung des Urhebers, barrierefreie Kopien der literarischen Werke herzustellen. Zu diesen barrierefreien Kopien gehören beispielsweise Hörbücher sowie Bücher in Blindenschrift. Die Verabschiedung des Beschlusses erfolgte am späten Donnerstagabend im Bundestag.

Vertrag von Marrakesch endlich umgesetzt

Mit dem Beschluss hat die Regierung nach mittlerweile fünf Jahren den Vertrag von Marrakesch aus dem Jahr 2013 umgesetzt. In ihm wird die barrierefreie Verfügbarkeit urheberrechtlich geschützter Werke auf internationaler Ebene geregelt.

Schätzungen gehen davon aus, dass hierzulande lediglich fünf Prozent der Literatur den Blinden und Sehbehinderten zur Verfügung stehen.

Barrierefreiheit nicht nur im Internet

Mit der Neuregelung soll die Barrierefreiheit, die im Internet längst gefordert wird, auch auf die analoge Welt übertragen werden. Die Blindenschrift ist dabei schon lange bekannt. Sie wurde von Louis Braille erfunden und nach ihm benannt.

Die Brailleschrift entdeckte Louis Braille bereits 1825. Sie besteht aus mehreren Punktmustern, die in der Regel von hinten ins Papier gepresst werden. Dadurch entstehen Erhöhungen, die mit den Fingerspitzen ertastet werden können.

Die Brailleschrift gibt es zudem für spezielle Inhalte, wie etwa als Braille-Musikschrift, als Braille-Schachschrift oder Braille-Strickschrift, um nur einige Beispiele zu nennen. Mit dieser Schrift können auch Blinde lesen, wobei sie im Schnitt und nach reichlich Übung auf etwa 100 Wörter pro Minute kommen. Ein Sehender bringt es dagegen auf 250 bis 300 Wörter pro Minute.

Quelle: dpa

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