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„Bratwurststreit von Rodaborn“ vor Gericht

Der „Bratwurststreit von Rodaborn“ landete jetzt vor dem Verwaltungsgericht Gera. Die Richter haben den Verkauf von Bratwürsten auf dem Parkplatz Rodaborn für rechtswidrig erklärt. Am Dienstag wies das Gericht die Klage von Christina Wagner, der Betreiberin des Imbissstandes, ab. Der Bratwurstverkauf muss allerdings erst dann eingestellt werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Wagner jedoch zieht in Erwägung, in Berufung zu gehen und werde auf jeden Fall vorerst weiter ihre Bratwürste verkaufen.

Kein Bratwurstverkauf über Zaun an A9

Das Landesamt für Bau und Verkehr hatte Wagner auf Betreiben des Bundes ein Verkaufsverbot und ein Zwangsgeld auferlegt. Dabei berief sich die Behörde auf das Bundesfernstraßengesetz. Demnach brauchten Autobahnraststätten eine Konzession, was auch für einen kleinen Imbiss gelte. Diese fehle Wagner aber. Das Verwaltungsgericht schloss sich der Begründung an. Die Klägerin begehe eine „strafrechtliche Sondernutzung“, wenn sie Speisen und Getränke über den Zaun verkaufe.

Bereits 2009 hatte Wagner die historische Autobahnraststätte Rodaborn gekauft. Seither verkaufte sie Bratwürste und Co. an die Reisenden. In dem Gerichtsverfahren, das auf dem Freisitz des Geländes stattfand, verwies Wagner darauf, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben das Gelände damals damit beworben habe, dass es einen Zugang zum Autobahnparkplatz gäbe. Nachdem die A9 allerdings ausgebaut worden war, errichtete man einen zwei Meter hohen Zaun. Seither verkauft Wagner die Bratwürste mittels Leiter über den Zaun hinweg.

Müssen Reisende auf der A9 künftig hungern?

Allerdings sollten Reisende auf der A9 sich nicht zu sehr sorgen. Wagner gibt sich kämpferisch und will weiterhin ihre Bratwürste an der Autobahn verkaufen. Ob sie allerdings im Falle einer Berufung Recht bekommt, bleibt fraglich. Solange sollten Autofahrer die Chance noch nutzen.

Quelle: MDR

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