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Blutspendeverbot für Homosexuelle – das Urteil EuGH C-528/13

ParagrafenzeichenUnter dem Aktenzeichen C-528/13 fällte der Europäische Gerichtshof Ende April 2015, nach dem es möglich ist, für homosexuelle Menschen per Gesetz ein Blutspendeverbot auszusprechen. Das hat auch für Deutschland Konsequenzen. Hier gilt bereits seit längerer Zeit ein konsequentes Blutspendeverbot für Schwule, was bereits des Öfteren für heftige Kritik gesorgt hatte. Obwohl sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH C-528/13 auf einen konkreten Fall aus Frankreich bezieht, stellt es für die Bundesregierung eine höchstrichterliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit des deutschen Blutspendeverbots für Homosexuelle dar.

Luxemburger Richter forderten Bedingungen für das Blutspendeverbot

So ganz pauschal, wie es auf den ersten Blick aussieht, ist die Bestätigung der Richter des Europäischen Gerichtshofs mit dem Urteil EuGH C-528/13
allerdings nicht zu bewerten. Sie setzten eine ganze Reihe von Bedingungen für ein Blutspendeverbot. Es darf nur für die Homosexuellen verhängt werden, bei denen es eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein von übertragbaren Infektionskrankheiten gibt. Als Beispiel benannten die EU-Richter AIDS. Auch ist ein Blutspendeverbot für Homosexuelle nur dann wirksam, wenn es keine Möglichkeit gibt, genau solche Krankheiten über Labortests ausschließen zu können. Grundsätzlich kann nach dem Urteil der Luxemburger Richter ein Blutspendeverbot nur gegen Homosexuelle ausgesprochen werden, wenn die Befragungen ergeben, dass sie ein „riskantes Sexualverhalten“ an den Tag legen.

Wie reagierten deutsche Politiker auf das Urteil EuGH C-528/13?

Dass in Deutschland ein generelles Blutspendeverbot für Homosexuelle gilt, hat einen guten Grund. Großflächige Tests und Statistiken haben bewiesen, dass in den Kreisen der homosexuellen Menschen das Ansteckungsrisiko gerade bei AIDS deutlich höher als in anderen Bevölkerungsgruppen ist. Im Jahr 2013 gab es nach den Erhebungen des Robert Koch-Instituts 3.200 Neuinfektionen mit AIDS. Davon entfiel rund ein Viertel auf Homosexuelle. In Deutschland kann das Blutspendeverbot auch auf Heterosexuelle mit häufigen Wechseln der Sexpartner ausgeweitet werden. Mit einem umfangreichen Fragebogen ist in Deutschland eine Bedingung des Urteils EuGH C-528/13 bereits erfüllt. Volker Beck von der Fraktion der Grünen forderte dennoch eine Lockerung des generellen Blutspendeverbots für Homosexuelle, das seiner Meinung nach teilweise auch auf reinen Vorurteilen beruht.

Quelle: Zeit

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