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„Black Friday“ und „Cyber Monday“ – nur leere Versprechungen?

In den USA gehört der „Black Friday“ längst zu den wichtigsten Tagen des Jahres für den Handel. Gemeint ist der Tag nach Thanksgiving, an dem die meisten US-Amerikaner frei haben. Seit jeher werden hier vom Handel besonders günstige Angebote gemacht, um damit die Saison für die Weihnachtseinkäufe zu starten. Auch der Online-Händler Amazon springt auf den Zug auf und holt das Konzept „Black Friday“ nach Deutschland.

Weihnachtsgeschäft ankurbeln – was halten die Rabatte?

Zwar wird in Deutschland nicht Thanksgiving gefeiert, dennoch ist das Weihnachtsgeschäft auch hierzulande enorm groß. Bisher wurde es mit dem „Cyber Monday“ eingeläutet, der bei Amazon schon seit Jahren zum festen Rabatt-Programm gehört. Da aber Amazon bekannt dafür ist, aus Tagen auch Wochen zu machen, gilt die „Cyber Monday“-Woche vom 23. bis 30. November 2015. In ihr liegt auch der „Black Friday“.

Amazon verspricht seinen Kunden mehr als 10.000 Angebote, die drastisch reduziert seien. Da gibt es eine Autositz-Erhöhung für nur 7,90 Euro oder auch einen Jahrzehnte alten Rum für 34,99 Euro. Die Preise sind allerdings nicht wirklich realistisch, die Rabatte aufgeblasen, kritisieren die Verbraucherschützer in Deutschland. Zumindest beim Countdown zur „Cyber Monday“-Woche vergleiche man die Angebotspreise mit den unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP). Diese gelten aber schon seit Jahren als „Mondpreise“, da kaum ein Händler sie tatsächlich aufruft.

Kaum 20 Prozent Einsparungen bei „Black Friday“ und „Cyber Monday“

Die Verbraucherschützer haben auch gleich ein passendes Beispiel, einen Kühlschrank mit Gefrierfach nämlich. Laut UVP des Herstellers solle er für 429 Euro verkauft werden, bei Amazon wurde er auf 275 Euro reduziert. Das klingt erst einmal viel, entspricht der Rabatt so berechnet doch 36 Prozent. Allerdings verkauft Amazon den Kühlschrank außerhalb der Rabattaktionen ebenfalls für nur 305 Euro, so dass die Einsparungen sich nicht auf über 150, sondern nur noch auf gut 30 Euro belaufen.

Insgesamt zehn der frühen „Blitzangebote“ schauten sich die Verbraucherschützer deshalb am gestrigen „Cyber Monday“ genauer an. Dabei kam heraus, dass statt der angepriesenen 59 Prozent hohen Rabatte nur durchschnittlich 18 Prozent hohe Einsparungen entstanden. Diese wurden nämlich nicht mit dem UVP des Herstellers, sondern mit den regulären Amazon-Verkaufspreisen verglichen. Deshalb raten die Verbraucherschützer, nicht blind zu kaufen, sondern vielmehr mit Hilfe von Preissuchmaschinen die Preise für die Produkte über einen längeren Zeitraum im Auge zu behalten.

Quelle: Der Westen

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