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BGH-Urteil: Insolvenz von Air Berlin beschäftigt noch immer Gerichte

Bronze figurine of Lady Justice with her scales

Der Bundesgerichtshof musste sich Mitte Juli noch einmal mit den Folgen der Insolvenz der ehemaligen Fluggesellschaft Air Berlin beschäftigen.

Die Insolvenz von Air Berlin liegt inzwischen volle vier Jahre zurück. Trotzdem gibt es noch rechtliche Streitigkeiten. Unter dem Aktenzeichen II ZR 84/20 fiel ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit einer Inkasso-Sammelklage gegen die insolvente Airline. Es beweist einmal mehr, dass sich die deutschen Gerichte immer öfter auf die Seite der Verbraucher stellen.

Welche Vorgeschichte hatte das BGH-Urteil zur Inkasso-Sammelklage?

Im Juli 2019 wies das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 26 O 355/18 eine von einem Inkasso-Dienstleister eingereichte Inkasso-Sammelklage ab. Damit wollte das Unternehmen die Forderungen von sieben Betroffenen durchsetzen, die gebuchte und bezahlte Flüge durch die Insolvenz von Air Berlin nicht mehr antreten konnten. Dabei argumentierte das Landgericht Berlin, dass die als Kläger tätige GmbH kein Recht hätte, eine solche Sammelklage einzureichen. Dieser Auffassung schloss sich im April 2020 das als 2. Instanz angerufene Kammergericht Berlin im Verfahren mit dem Aktenzeichen 14 U 156/19 an. Danach zog der Inkasso-Dienstleister vor den Bundesgerichtshof und hatte in der 3. Instanz Erfolg.

Wie begründeten die BGH-Richter die Entscheidung zum Sammelklage-Inkasso?

Basis der unterschiedlichen Auffassungen war die Frage, ob der Inkasso-Dienstleister auch als Rechtsdienstleister auftreten darf. Die klagende GmbH besitzt eine solche Zulassung nach dem Paragrafen 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Das heißt, sie besaß nach Meinung der BGH-Richterinnen und BGH-Richter auch das Recht, mit den durch die Insolvenz von Air Berlin Geschädigten rechtswirksame Abtretungserklärungen abzuschließen und die Forderungen anschließend im eigenen Namen im Wege einer Sammelklage geltend zu machen. Nun muss sich erneut das Kammergericht Berlin damit beschäftigen, welche Entschädigungen den betroffenen Kunden von Air Berlin zustehen. Der Inkasso-Dienstleister beruft sich in der Sammelklage auf zusätzliche Ansprüche, die sich aus dem Tatbestand einer Insolvenzverschleppung ergeben.

Der Weg von Air Berlin in die Insolvenz

Die wirtschaftliche Schieflage der 1978 gegründeten Billig-Airline zeichnete sich bereits ab dem Jahr 2013 ab. Damals meldete die Fluggesellschaft einen Verlust von mehr als 315 Millionen Euro. In der Folge wurde der Betrieb zahlreicher Linien eingestellt. Beginnend ab 2016 folgten die Schließung zahlreicher Wartungsstandorte und Entlassungen größerer Zahlen von Mitarbeitern. Bis zum Jahresbeginn sammelte sich bei Air Berlin ein Schuldenberg in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Doch die Insolvenzanmeldung erfolgte erst im August 2017. Aufgrund einer Bundesbürgschaft wollte das Unternehmen eine Insolvenz in Eigenregie durchführen, doch der Plan scheiterte. Der Flugbetrieb wurde Ende Oktober 2017 endgültig eingestellt.

Quelle: Bundesgerichtshof

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