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Berliner Richter und Beamte unterbezahlt

Richter, Polizeibeamte und Feuerwehrleute sind in Berlin unterbezahlt. Das geht aus den Urteilen 2 C 56.16 bis 2 C 58.16 und 2 C 4.17 bis 2 C 8.17 des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Geklagt hatten Richter, Polizisten und ein Feuerwehrmann aus Berlin, die sich nicht „angemessen bezahlt“ fühlten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab ihnen am gestrigen Freitag Recht.

Jahrelang unterbezahlt: Richter und Beamte in Berlin

Laut den Urteilen haben Richter und wenigstens ein Teil der Berliner Beamten jahrelang zu wenig Geld verdient. Wie aus den Urteilen hervorgeht, war die Besoldung der betreffenden Beamten mindestens von 2009 bis 2015 „in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen“, so die Verwaltungsrichter in der Urteilsbegründung. Insgesamt acht Klagen haben die Verwaltungsrichter dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Dabei kommen die klagenden Berliner Richter aus allen Ebenen der Justiz. Der Amtsrichter ist genauso vertreten, wie der Vorsitzende am Kammergericht oder dem Oberlandesgericht. Bei den Beamten handelte es sich um Polizisten und Feuerwehrmänner aus dem gehobenen Dienst, die geklagt hatten. Unter anderem waren ein Polizeihauptkommissar und ein Brandamtsrat darunter. Allerdings legt das aktuelle Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts nahe, dass auch die Bezahlung in den darunter liegenden Vergütungsgruppen zwischen 2008 und 2015 zu niedrig war.

Urteilsbegründung für Unterbezahlung in Berlin

Die Leipziger Richter verwiesen in ihrer Urteilsbegründung auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015. Beamte müssen demnach an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Die Richter aus Karlsruhe hatten dafür gleich mehrere Kriterien festgelegt:

  1. Allgemeine Lohnentwicklung
  2. Einkommen der vergleichbaren Angestellten
  3. Inflation

Ebenfalls legte man fest, dass ein ausreichender Abstand zwischen den einzelnen Vergütungsgruppen verbleiben müsse. In gleich mehreren Punkten haben die Richter und Beamten in Berlin diese Anforderungen hinsichtlich des Einkommens nicht erfüllen können. Vor allem die Inflation und der Vergleich mit den Angestellten im öffentlichen Dienst oder den ähnlich qualifizierten Arbeitnehmern der Privatwirtschaft hinkte.

Wie die Richter weiter ausführten, habe Berlin bei den Beamten der unteren Besoldungsgruppen sogar „die absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Alimentation unterschritten“. Teilweise habe die Besoldung im einfachen Dienst nur knapp 15 Prozent über der sozialen Grundsicherung gelegen.

Quelle: AFP

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