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Bahnstreik November 2014 – Klage der DB gescheitert

Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt ist zu Ende. Nach einer langen Debatte wurde die Klage der Deutschen Bahn, den Bahnstreik durch eine Einstweilige Verfügung zu beenden, abgewiesen. Der Bahnstreik geht also erst einmal weiter. Allerdings haben die Anwälte der Deutschen Bahn noch in der Verhandlung angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das Oberlandesgericht wird aber nicht mehr in der Nacht darüber verhandeln, sondern den Fall erst am Freitag aufgreifen.

Was ist bei der Verhandlung über den Bahnstreik passiert?

Das Urteil wurde damit begründet, dass der Bahnstreik entgegen der Behauptung der Anwälte der DB nicht unverhältnismäßig wäre. Auch verstoße er nicht gegen die so genannte Friedenspflicht. Die Auffassung der Deutschen Bahn, dass die Forderungen der GDL altersdiskriminierend wären, teilte das Arbeitsgericht Frankfurt ebenfalls nicht. Zuvor war ein Kompromissvorschlag des Gerichts, alles für eine Mediation bzw. eine Schlichtung vorzubereiten, von den Anwälten der GDL abgeschmettert worden.

Wie ist die aktuelle Situation beim Bahnstreik?

Dass durch den Bahnstreik im November 2014 nicht sämtliche Züge ausfallen, hat drei ganz einfache Gründe: Ein Teil der Lokführer hat noch Beamtenstatus und darf nicht streiken. Ein weiterer Teil ist nicht bei der GDL, sondern bei der Eisenbahnergewerkschaft organisiert und nimmt am Bahnstreik deshalb nicht teil. Außerdem haben die Dispatcher der Deutschen Bahn offenbar ganze Arbeit geleistet und sich Ersatzarbeitskräfte aus dem Ausland besorgt. Viele Reisende berichteten, dass das Zugpersonal eindeutig einen niederländischen Akzent hatte. Diese Besonderheit war vor allem bei den ICE-Verbindungen anzutreffen.

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