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Arbeitszeugnisse: Was ist wissenswert?

Die moderne Industriegesellschaft erfordert Flexibilität, Mobilität und in vielen Fällen auch häufige Jobwechsel. Leider wissen aber viele Unternehmer nicht, wie ein rechtssicheres Zeugnis formuliert werden muss. Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer genau schauen muss, ob das erhaltene Zeugnis auch tatsächlich der Qualität und dem Umfang seiner erbrachten Leistungen entspricht.

Der grundsätzliche Anspruch von Arbeitnehmern auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus dem Paragrafen 109 der Gewerbeordnung. Dort werden ergänzend auch gleich die Anforderungen an die schriftliche Beurteilung der Beschäftigten geregelt. Dazu gehört beispielsweise, dass ein Zeugnis „klar und verständlich formuliert“ werden muss. Der dortige Absatz 3 schließt außerdem die Zeugniserteilung in digitaler Form aus.

Was unterscheidet das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis?

In einem einfachen Arbeitszeugnis werden lediglich die Tätigkeiten beschrieben, welche ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen ausgeführt hat. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält ergänzend eine Bewertung der fachlichen Arbeitsleistung sowie des Sozialverhaltens. Bei Führungskräften kommt eine verbale Einschätzung der Führungsfähigkeiten hinzu. Es macht genau deshalb Sinn, immer ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen, weil dieses bei künftigen Bewerbungen einen deutlich höheren Stellenwert als ein einfaches Arbeitszeugnis hat. Fällig ist die Aushändigung der Zeugnisse spätestens zum Ende der Beschäftigung.

Welche Grundsätze müssen beachtet werden?

Für das Arbeitszeugnis gilt grundsätzlich der Grundsatz der Wahrheitspflicht. Außerdem sind wohlwollende Formulierungen zu wählen. Deshalb haben sich im deutschsprachigen Raum bestimmte Redewendungen eingebürgert, aus denen sich Bewertungen nach dem Schulnotensystem ableiten lassen. Hier bekommt der Laie häufig Probleme, weshalb sich die Nutzung hochwertiger Softwarepakete zur Erstellung anbieten. Ein Beispiel dafür ist der „Zeugnis Manager Professional“ von Haufe, den vom PC-Magazin im Jahr 2017 die Note „sehr gut“ erhielt. Hier wird sogar eine vierwöchige Testphase kostenlos angeboten. Die Formulierungen für die einzelnen Bewertungsstufen können hier einfach und schnell per Mausklick zusammengestellt werden.

Sie entsprechen dem Praxisgebrauch, bei dem auch beispielsweise Unterschiede zwischen den Formulierungen „alle anfallenden Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ und „alle übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit“ berücksichtigt werden. Laien, die sich mit diesen Unterschieden nicht auskennen, laufen Gefahr, einem Arbeitnehmer ein deutlich schlechteres Zeugnis auszustellen, als eigentlich beabsichtigt war. Diese Erfahrung haben nach der Wiedervereinigung Deutschlands vor allem Arbeitnehmer machen müssen, deren Arbeitszeugnisse zu den Zeiten der ehemaligen DDR ausgestellt wurden.

Welche Rolle spielt das Urteil 5 AZR 182/92 des Bundesarbeitsgerichts?

In den 1990er Jahren wurden bewusst gesetzte Interpunktions- und Rechtschreibfehler genutzt, um Abstufungen bei der Bewertung vorzunehmen oder eine Aussage ins Gegenteil zu verkehren. Hier ist zu beachten, dass betroffene Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Korrektur von Tippfehlern und Grammatikfehlern haben. Das leitet sich aus einem Urteil ab, welches das Bundesarbeitsgericht bereits im Oktober 2003 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 AZR 12/03 gefällt hat. Dem gleichen Urteil sind auch die Zuordnungen der einzelnen Formulierungen zu den Schulnoten zu entnehmen. Das gilt sowohl für die Leistungsbeurteilung als auch die Bewertung des Sozial- und Führungsverhaltens.

Quelle: Gewerbeordnung, Bundesarbeitsgericht

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