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Angehörigen-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht

das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz muss nur noch den Bundestag passieren, um in Kraft gesetzt werden zu können. Erleichterungen bringt es den Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz kommt vor allem denjenigen zugute, die derzeit nach dem SGB XII Unterhaltszahlungen für pflegebedürftige Elternteile oder Kinder leisten müssen. Der wichtigste Aspekt der Änderungen ist die Anhebung der Einkommensgrenze, aber welcher die Angehörigen künftig unterhaltspflichtig sind. Sie soll auf ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro angehoben werden.

Solidargemeinschaft durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz stärker gefragt

Ein der Zielstellungen des neuen Angehörigen-Entlastungsgesetzes ist es, den bisher konsequent angewendeten Nachrang der Sozialhilfe an einigen Stellen deutlich zu beschränken. Angehörige von Pflegebedürftigen haben allein schon durch die Betreuungsleistungen eine doppelte Belastung im Alltag zu tragen und müssen sich mit einigen Beschränkungen arrangieren, die aus der Betreuung resultieren. Sie sollen künftig nicht mehr zusätzlich finanziell eingeschränkt werden. Deshalb umfasst das Angehörigen-Entlastungsgesetz Änderungen in mehreren Bereichen des Sozialrechts. Ein Beispiel dafür ist die Kriegsopferfürsorge. Dort ist nach dem Inkrafttreten der Änderung ein Übergang des Unterhaltsanspruchs auf die Leistungsträger ausgeschlossen, wenn das Einkommen der de facto Unterhaltspflichtigen bei weniger als 100.000 Euro pro Jahr liegt.

Angehörigen-Entlastungsgesetz sieht auch Änderungen bei der Anrechnungspraxis vor

Wer Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz bezieht und bis Ende Dezember eines Jahres in einer stationären Einrichtung lebte, bekommt seine erste Rente üblicherweise erst Ende Januar. Dadurch entsteht bei den Betroffenen eine Finanzierungslücke. Auch sie soll durch die im Zuge der durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz vorgenommen Änderungen in den Sozialgesetzbüchern geschlossen werden. In der Praxis geschieht das dadurch, dass die erste Rentenzahlung nicht angerechnet wird. Diese Regelung soll nach der aktuellen Gesetzesvorlage bereits im Januar 2020 greifen. Zudem soll für die Integrationsämter der Ermessensspielraum bei der Höhe der gewährten Unterstützung für die berufliche Ausbildung behinderter junger Menschen entfallen. Künftig zählt nur noch die Frage, ob ein Betroffener eine solche Unterstützung braucht oder nicht.

Welche Kosten verursacht das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz?

Bisher geht die Bundesregierung davon aus, dass die Änderungen an den Sozialgesetzbüchern allein im Jahr 2020 Kosten in Höhe von 315 Millionen Euro verursachen. Dabei haben die Länder und Kommunen mit rund 290 Millionen Euro den größten Anteil zu tragen. Die Kosten für das Jahr 2021 werden mit 310 Millionen und für das Jahr 2022 mit 320 Millionen Euro veranschlagt. Deutlich höher fallen die kalkulierten Kosten für das Jahr 2023 aus. Dann haben die Länder und Kommunen einen Anteil von rund 319 Millionen Euro und die Anteile des Bundes erhöhen sich auf rund 76 Millionen Euro. Von Bedeutung ist die Tatsache, dass die Zusatzkosten durch die Erhöhung der Einkommensgrenze auf 100.000 Euro pro Jahr voll zu Lasten der Länder und Kommunen geht.

Quelle: BMAS

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