Die neuen Zahlen zur
Wie viele Fälle der Kindesentführung ins Ausland gab es in den letzten Jahren?
Die Bundesregierung machte in ihrer Antwort detaillierte Angaben zur Anzahl der Fälle, in denen eine Rückführung nach den Grundsätzen des Haager Kinderentführungsübereinkommens (kurz HKÜ) aus dem Jahr 1980 beantragt wurde. Danach landet die Türkei im Jahr 2017 mit insgesamt 22 Anträgen auf Rückführungen auf dem negativen ersten Rang. Polen war 2017 mit 15 Fällen das zweitbeliebteste Land für Kindesentführungen ins Ausland. In 14 Fällen musste die Rückführung minderjähriger Kinder aus Rumänien beantragt werden. Nach Großbritannien und in die USA wurden 2017 jeweils zehn Kinder vom nicht sorgeberechtigten Elternteil entführt. In Frankreich, Italien, Russland und Spanien schlugen zeitgleich jeweils acht Anträge auf die Rückführung Minderjähriger nach dem Haager Kinderentführungsabkommen zu Buche. Im Jahr 2018 gingen mit 38 die meisten Rückführungsanträge von Deutschland aus ebenfalls in die Türkei. Auf den zweiten Platz landet wiederum Polen mit 25 Rückführungsanträgen. Den Platz 3 teilten sich 2018 Frankreich und Großbritannien mit jeweils 13 Anträgen. 12 Rückführungsanträge wurden 2018 nach Russland gestellt. In Italien und Österreich schlugen jeweils elf Rückführungsanträge zu Buche.
Wie stehen die Erfolgschancen bei Kindesentführungen ins Ausland?
Im Jahr 2017 wurden von der Bundesrepublik Deutschland 186 Rückführungsanträge nach dem Haager Kindesentführungsabkommen gestellt. Davon konnte mit 156 Verfahren die überwiegende Mehrheit der Fälle mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Die Bilanz für das Jahr 2018 sieht leider noch nicht ganz so gut aus. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 241 Anträge gestellt. Davon ist die Bearbeitung von 113 Verfahren bisher abgeschlossen. In den Angaben der Bundesregierung sind jedoch nur die Verfahren enthalten, an denen das Bundesamt für Justiz unmittelbar beteiligt war. Das Bundesamt für Justiz muss aber nach den Vorgaben des Artikels 29 des Haager Kindesentführungsabkommens nicht unbedingt einbezogen werden. Das heißt, bei der Zahl der Fälle der Entziehung von Minderjährigen ins Ausland könnte es eine hohe Dunkelziffer geben. Hinzu kommen die Fälle, in denen das HKÜ nicht greift. Dann kann nur das Auswärtige Amt helfen. Von dort liegen allerdings keine statistischen Daten vor.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/8170
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