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Ab sofort wieder Grenzkontrollen im Süden von Deutschland

Die Menge der in Deutschland pro Tag ankommenden Flüchtlinge ist inzwischen so groß, dass sich die Bundesregierung zu Maßnahmen entschlossen hat, die den Flüchtlingsstrom eindämmen sollen. In einem ersten Schritt erklärte der deutsche Innenminister Thomas de Maizière, dass das Schengen-Abkommen zeitweise außer Kraft gesetzt wird. Eine weitere Maßnahme fand gemeinsam mit der Deutschen Bahn statt. Diese stellte vom 13. zum 14. September 2015 den Zugverkehr zwischen Deutschland und Österreich komplett ein.

Reisende müssen mit Wartezeiten an den Grenzen rechnen

Parallel werden an den Grenzen zwischen Deutschland und Österreich sowie zwischen Deutschland und Tschechien wieder Grenzkrontrollen eingeführt. Die Verlagerungen der dafür notwendigen Sicherheitskräfte läuft bereits auf Hochtouren, wie der Bundesinnenminister in einem Statement erklärte. Auch in Tschechien finden an der österreichischen Grenze ab sofort wieder Kontrollen statt. Das gab Milan Chovanec, der Innenminister von Tschechien, bekannt. In Bayern werden diese Maßnahmen sehr begrüßt, aber als nicht ausreichend betrachtet. Die bayerische Landesregierung forderte den Bund auf, die Länder stärker als bisher zu unterstützen, in denen die meisten Flüchtlinge aufgenommen werden müssen.

Was ist das Schengener Abkommen?

Mit dem Schengener Abkommen wurde in mehreren Stufen die Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union geregelt. Das erste Abkommen dieser Art wurde im Jahr 1985 mit den Beneluxstaaten und Frankreich abgeschlossen. Es beinhaltete den Abbau der Grenzkontrollen in diesen Bereichen. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde 1990 ein weiteres Abkommen ausgehandelt, das 1995 unter der Bezeichnung „Schengener Durchführungsübereinkommen“ in Kraft trat. Auch die Schweiz schloss sich dem Schengener Abkommen an, was jedoch erst im Jahr 2008 geschah. Die Visumspflicht für die Einreise von Deutschen in die Schweiz wurde bereits im Jahr 2005 auf der Grundlage einer Volksabstimmung abgeschafft. Die aktuelle Außerkraftsetzung des Schengener Abkommens berührt die Regelungen der Dublin-II-Verordnung nicht, nach der die Flüchtlinge im Ankunftsland erfasst und nach der im Ankunftsland auch die Prüfung der Asylanträge stattfinden muss.

Quelle: dpa, Wikipedia

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