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Mindestlohn: Dokumentationspflichten werden gelockert

Noch im Frühjahr weigerte sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vehement gegen eine Lockerung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn, die heftig umstritten und vor allem für Arbeitgeber mit hohem Aufwand verbunden sind. Demnach sollen künftig Aufzeichnungen über die Arbeitszeit nicht mehr nötig sein, wenn das monatliche Gehalt mindestens 2.000 Euro brutto beträgt. Es muss zudem in den letzten zwölf Monaten regelmäßig gezahlt worden sein.

Auch sollen die Aufzeichnungspflichten für die Beschäftigung von Ehepartnern, Eltern und Kindern des Arbeitgebers entfallen. Bereits in den nächsten Tagen will Nahles die Änderungen per Verordnung auf den Weg bringen. Sie ist aber weiterhin der Meinung, dass noch mehr Änderungen beim Mindestlohn weder nötig, noch sinnvoll seien. Man werde das Mindestlohngesetz nicht anfassen, so die Ministerin.

Allerdings werden die Saisonarbeitskräfte und Mitarbeiter mit stark schwankenden Arbeitszeiten nicht von der Aufzeichnungspflicht befreit. Sie können erst ab einem Monatseinkommen von 2.958 Euro auf die Aufzeichnungen der Arbeitszeit verzichten. Wie Nahles betonte, gäbe es in diesen Bereichen immer wieder Hinweise darauf, dass man mit fehlenden oder falschen Aufzeichnungen versuche, den Mindestlohn zu umgehen.

Union will weitere Änderungen für Mindestlohn

Zuvor hatten Unionspolitiker gefordert, die Aufzeichnungspflichten auf ein Monatseinkommen von 1.900 Euro zu beschränken, da der Aufwand zu hoch und das gesamte Vorgehen zu bürokratisch sei. Mit der jetzigen Ankündigung, lobten die Politiker, gehe Nahles einen richtigen und notwendigen Schritt. Gerade der Mittelstand profitiere von den Lockerungen bei den Aufzeichnungspflichten, würde er dadurch doch deutlich entlastet. Trotzdem müssten weitere Schritte folgen, so Peter Tauber, Generalsekretär der CDU.

Ebenfalls drängt die CSU auf weitere Änderungen. Ilse Aigner, die Wirtschaftsministerin von Bayern erklärte, dass die jetzt angekündigte Korrektur alleine nicht ausreiche. Leicht bissig erklärte sie, dass Nahles dringend mit Mittelständlern aus der Praxis reden solle, um ihre Entscheidung zu überdenken.

Volker Kauder, Unionsfraktionschef der CDU, sprach das Thema Höchstarbeitszeit an. Er setzt auf Ausnahmegenehmigungen, die die Länder in einzelnen Branchen, wie etwa der Gastronomie, erteilen müssten. Arbeitgeber könnten durch die bisherige Rechtslage dazu gezwungen werden, eine Arbeitszeit zu dokumentieren, die nicht zulässig ist. Das Arbeitsministerium gab daraufhin an, dass man mit den Ländern ausgehandelt habe, Ausnahmegenehmigungen für Schausteller, Landwirtschafts- und Gastronomiebetriebe zu erteilen, die als Saisonbetrieb durchgehen.

Kritik an Änderungen beim Mindestlohn bleibt nicht aus

Allerdings regt sich auch Kritik an Nahles‘ geplanten Änderungen. So bemängelt die Linke, dass sich Nahles „dem Gejammer der Arbeitgeber beuge, die sich weigern, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren“, wie Parteichefin Katja Kipping bekannt gab.

Von den Grünen kam ebenfalls Kritik. Sie bemängeln, dass Nahles sie nicht vorab über die geplanten Änderungen informiert habe. Brigitte Pothmer, Arbeitsexpertin bei den Grünen, erklärte jedoch ebenfalls, dass nichts gegen den Abbau von Bürokratie spreche. Voraussetzung dafür sei aber, dass der Mindestlohn in seiner Wirkung nicht beeinträchtigt werde.

Andrea Nahles zog indes sechs Monate nach Einführung des Mindestlohns eine insgesamt positive Bilanz. So gäbe es mehr Beschäftigte, mehr Lohn und mehr Gerechtigkeit. Auch Katja Mast, Arbeitsmarktexpertin der SPD, ist zufrieden mit dem Mindestlohn. Auf dem Arbeitsmarkt halte das Hoch weiter an, die Umsätze im Einzelhandel seien so stark gestiegen, wie seit fünf Jahren nicht mehr. Auch sei die Zahl der Aufstocker seit Einführung des Mindestlohns um 45.000 gesunken.

Quelle: Stern

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