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Wann kommt die Maut?

Eigentlich sollte die PKW-Maut in Deutschland bereits Anfang 2016 eingeführt werden. Doch dieses Ziel ist jetzt in weite Ferne gerückt, nachdem bekannt wurde, dass die EU-Kommission bereits heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten will. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt erklärte daraufhin der „Bild“-Zeitung gegenüber, dass man jetzt eine Gerichtsentscheidung abwarten müsse. Die Einführung der Maut im Jahr 2016 sei damit ebenso wenig möglich, wie die Ausschreibung für in Frage kommende Betreiberfirmen.

Dobrindt will Maut-Einführung trotzdem vorantreiben

Nichtsdestotrotz betonte Dobrindt der Zeitung gegenüber, dass er sich von seinem Ziel „mehr Gerechtigkeit auf der Straße zu schaffen“, nicht abbringen lasse. Aus seiner Sicht gibt es bei seinen Mautplänen auch keine Benachteiligung der ausländischen Autofahrer.

Dobrindt erklärt, dass alle Autofahrer auf deutschen Straßen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit die Infrastrukturabgabe zahlen müssten. Auf die Frage, wie es dann vereinbar sei, dass deutsche Autofahrer über eine Senkung der Kfz-Steuer entlastet werden sollen, erklärte Dobrindt, dass man Doppelbelastungen vermeiden wolle, indem man diejenigen entlaste, die sich heute schon an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligten. Der Minister versicherte zudem, dass jeder zusätzlich eingenommene Euro auch direkt in moderne Straßen investiert werden soll.

Auch sei die Steuersenkung alleine Deutschlands Entscheidung, Brüssel gehe dieser Fakt nichts an. Dobrindt äußerte weiter, dass er harte Verhandlungen mit der EU-Kommission führen wolle, am Ende müsse der Bundesgerichtshof in diesem Fall entscheiden.

Wie geht es im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Maut weiter?

Am heutigen Donnerstag soll die „offizielle Bestätigung“ der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens „durch Übermittlung des Mahnschreibens an die deutsche Ständige Vertretung in Brüssel“ erfolgen. Danach hat die Bundesregierung acht Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Können in der Antwort auf das Mahnschreiben die Bedenken nicht ausgeräumt werden, wird es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof kommen.

Schon in den letzten Monaten hatte die EU-Kommission ihre Bedenken gegenüber der deutschen Maut immer wieder betont. Allerdings kann ein Vertragsverletzungsverfahren erst eingeleitet werden, wenn die Gesetze verabschiedet wurden. Nachdem Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz in der letzten Woche unterschrieben hat, ist jetzt der Weg für das Verfahren frei.

Quelle: Welt

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