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Was das Urteil 2 BvR 661/12 für Katholiken bedeutet

In der katholischen Kirche ist eine Scheidung nicht vorgesehen. Die erste eingegangene Ehe hat dauerhaft Bestand, die eventuell erfolgte Scheidung wird nicht als solche anerkannt. Dementsprechend ist es auch nicht statthaft, dass ein Mitarbeiter ein zweites Mal heiratet. Aus genau diesem Grund werden in katholischen Einrichtungen Mitarbeiter entlassen, weil sie „gegen zentrale kirchliche Positionen“ verstoßen. Ob das wirklich rechtens ist, musste jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Wie es zum Urteil 2 BvR 661/12 kam

Es ging im konkreten Fall um ein katholisches Krankenhaus in Düsseldorf. Die Klinik hatte einem Chefarzt gekündigt – wegen Illoyalität, da er ein zweites Mal geheiratet hatte. Der Mann ging gegen diese Kündigung vor. In allen Vorinstanzen bekam der Chefarzt Recht, sogar das Bundesarbeitsgericht hat seine Position als rechtens angesehen. 2011 hatten die Bundesrichter nach Abwägung der Sonderrechte der Kirche und des Arbeitnehmers die Kündigung für unwirksam erklärt. Daraufhin legte der Arbeitgeber Verfassungsbeschwerde ein.

Das Bundesverfassungsgericht indes hat mit dem Urteil 2 BvR 661/12 die Vorentscheidungen aufgehoben. Die Entlassung von Angestellten, die „gegen zentrale kirchliche Positionen verstoßen“ sei rechtens. Dieses „kirchliche Selbstverständnis“ dürften auch Arbeitsgerichte nur bedingt überprüfen. Damit sei eine Verletzung der verfassungsrechtlich garantierten Sonderrechte der Kirche gegeben, wenn die Arbeitsgerichte eine Kündigung wegen Illoyalität bei erneuter Heirat nicht als wirksam ansehen. Das Bundesarbeitsgericht muss den Fall nun neu überprüfen und entscheiden.

Gemischte Gefühle zum Urteil 2 BvR 661/12

Das Urteil 2 BvR 661/12 des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sorgt bei Prozessbeobachtern für gemischte Gefühle. Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof in Köln, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Endlich gäbe es damit Rechtssicherheit für die Kirche. Außerdem werde damit das kirchliche Selbstbestimmungsrecht für die Auswahl der Mitarbeiter und deren Beschäftigungsbedingungen untermauert.

In den Personalabteilungen der kirchlichen Einrichtungen indes sorgt das Urteil 2 BvR 661/12 für weniger Freude. Schon heute ist es schwierig, Mitarbeiter zu finden. Viele werden von der Loyalitätspflicht in Bezug auf die Ehe abgeschreckt. Deshalb müssen immer mehr katholische Einrichtungen dazu übergehen, Muslime oder evangelische Christen einzustellen.

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