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Könnten verbesserte Rechte beim Wohnungstausch den Markt entlasten?

Was wäre, wenn eine Rechtgrundlage für Mietstabilität bei einem Wohnungstausch geschaffen werden würde? Würden mehr Haushalte die Wohnung wechseln?

Die Frage der Zusicherung erweiterter Rechte beim Wohnungstausch warfen Mitglieder der Linken-Fraktion im Bundestag auf. Sie halten diese Idee für eine gute Maßnahme, um zumindest einen Teil der in Deutschland herrschenden Ungleichheiten bei der Wohnraumbelegung zu beseitigen. Deshalb haben sie einen Antrag auf die Schaffung eines entsprechenden Gesetzes gestellt. Darüber sollen am 12. Mai 2023 erstmals im Bundestag diskutiert werden.

Welche Rechte fordert die Linken-Fraktion für den Wohnungstausch?

Derzeit scheitern viele Wohnraumverkleinerungen an der Tatsache, dass die Miete für eine kleiner Wohnung oft höher ist als die Miete, die bei einem langjährig bestehenden Mietvertrag für eine große Wohnung gefordert wird. Deshalb und mit Blick auf die zusätzlich aufzuwendenden Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen eines Umzugsunternehmens nehmen vor allem viele Seniorenhaushalte Abstand von einer Wohnraumverkleinerung. Genau dort setzt der aktuelle Antrag der Linken-Fraktion an. Die Tauschinteressenten sollen künftig das Recht bekommen, die bestehenden Mietverträge ohne Änderungen zu übernehmen. Das heißt, bei einem Wohnungstausch würden die üblichen Aufschläge auf die Kaltmiete entfallen, die beim Abschluss neuer Mietverträge üblich ist. Allein schon daraus ergibt sich ein Anreiz für eine Wohnraumverkleinerung durch einen Spareffekt. Der Verweis auf eine gesetzliche Regelung in Österreich legt nahe, dass dieses Recht auf eine Übernahme der Konditionen bei Mietverträgen gelten soll, die mindestens 5 Jahre bestehen. Zudem fordert die Linken-Fraktion eine Wohnungstauschprämie, die Haushalten mit geringem Einkommen als Förderung aus Bundesmitteln zur Finanzierung der Umzugskosten gewährt werden soll.

Warum würde eine solche Änderung des Mietrechts Sinn machen?

Das Institut für Wirtschaft hat erst kürzlich unter dem Titel „Mismatch im Wohnungsmarkt“ einen Bericht vorgelegt, nach dem insgesamt rund 6 Prozent aller Haushalte in den deutschen Metropolen in überdimensionierten Wohnungen leben. Eine alleinige Betrachtung der Seniorenhaushalte weist einen Anteil von 9 Prozent aus. Viele Betroffen würden in kleinere Wohnungen umziehen, wenn das Problem der zu erwartenden Aufschläge beim Abschluss neuer Mietverträge nicht wäre. Zudem können sich vor allem Singles unter den Senioren und Seniorinnen aufgrund einer niedrigen Rente die Umzugskosten schlicht nicht leisten. Beide Faktoren könnten bei der Schaffung der von der Linken-Fraktion geforderten Gesetzeserweiterungen ausgeschaltet werden.

Deutschland weist erhebliche Differenzen beim verfügbaren Wohnraum auf

Die Spanne des pro Person zur Verfügung stehenden Wohnraums schwankt nach offiziellen Angaben des Statistischen Bundesamts bei Einpersonenhaushalten zwischen 65 Quadratmetern (Einkommen unter 1.500 Euro) und knapp 99 Quadratmetern (Einkommen mehr als 4.000 Euro). Auf der anderen Seite finden sich größere Haushalte, die mit sehr geringen Wohnflächen pro Person klarkommen müssen. Bei Vier-Personen-Haushalten mit einem Einkommen zwischen 1.500 und 2.000 Euro liegt dieser Wert im bundesweiten Schnitt bei 19,9 Quadratmetern. Insgesamt leben in Deutschland 10,5 Prozent der Bevölkerung in zu kleinen Wohnungen. In den größeren Städten liegt der Anteil sogar über 15 Prozent. Die Mehrheit der Menschen in zu kleinen Wohnungen machen Familien mit Kindern und Alleinerziehende aus. Ein Recht auf eine Übernahme der unveränderten Miethöhe beim Wohnungstausch sowie die geforderte Wohnungstauschförderung könnte einen erheblichen Anteil der Überbelegungen und der ungewollt zu großen Wohnflächen beseitigen.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/6714, Statistisches Bundesamt

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