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EU-Kommission zeigt Elon Musk für Umgang mit Twitter die „gelbe Karte“

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Derzeit mehren sich die Zweifel daran, dass sich Elon Musk mit dem Kauf von Twitter einen Gefallen getan hat. Er scheint einige Dinge nicht bedacht zu haben.

Schon bei den ersten Anzeichen dafür, dass Elon Musk Twitter kaufen könnte, wollte die Europäische Union für klare Verhältnisse sorgen. Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen (Thierry Breton) machte dem Multimilliardär bei einem Treffen klar, dass er sich bei der Weiterführung der Plattform an die Regelungen der Europäischen Union halten muss. Musk antwortete, sich daran halten zu wollen.

Digitale Amnestie von Musk auf Twitter sorgt bei EU-Kommission für Besorgnis

Kurz nach der Übernahme von Twitter kündigte Elon Musk an, die vom vorherigen Eigentümer gesperrten Accounts freischalten zu wollen. Er begründete das mit dem Ziel, die „globale Redefreiheit“ auf der Plattform wiederherstellen zu wollen. Diese sah er durch die Zensurpraktiken der vorherigen Betreiber gefährdet. Insider sehen in dieser Ankündigung eine Ursache der Kündigungswelle, die Elon Musk unmittelbar nach der Übernahme des Dienstes startete. Sie betraf mehrheitlich die Mitarbeiter/-innen, die für die Überwachung der Inhalte sowie die Markierung und Entfernung rechtsbedenklicher Inhalte zuständig waren. Das rief noch einmal den EU-Kommissar Thierry Breton auf den Plan. Er veröffentlichte einen Tweet, in dem er unmissverständlich darauf hinwies, dass sich Elon Musk beim Betrieb von Twitter auch an die in der Europäischen Union geltenden Regeln halten muss. Andere Mitglieder des EU-Parlaments wurden noch deutlicher und verwiesen auf mögliche Maßnahmen, die von empfindlichen Bußgeldern bis hin zu einer kompletten Blockade des Dienstes für die Zugänglichkeit in Europa reichen.

DSA gehört zu den neuesten rechtlichen Regelungen in Europa

Das Kürzel DSA steht für das erst unlängst verabschiedete Gesetz über digitale Dienste, auch Digital Service Act genannt. Teile dieser neuen Rechtsnorm traten bereits am 16. November 2022 in Kraft. Die restlichen Regelungen gelten ab dem 17. Februar 2024. Dabei geht es um den Umgang mit strafrechtlich relevanten Inhalten durch die Betreiber/-innen digitaler Plattformen. Mit dem Gesetz über digitale Dienste müssen diese den Mitgliedsstaaten der EU und der EU-Kommission ihre für die Selektierung betrügerischer und anderweit strafrechtlich relevanter Inhalte verwendeten Algorithmen offenlegen. Zudem beinhaltet der Digital Service Act eine Regelung, nach der die Plattformen einen Meldebutton für illegale Inhalte bereitstellen und eine zeitnahe sowie diskriminierungsfreie Abarbeitung der Meldungen garantieren. Ein Passus bezieht sich auf sogenannte „Rachepornos“. Er fordert eine sofortige Löschung solcher Inhalte. Auch die Anforderungen an den Umgang mit Desinformationen durch die Plattformbetreiber/-innen wurden mit dem neuen Gesetz drastisch verschärft. Zudem räumt der Digital Service Act der EU-Kommission erweiterte Rechte in Krisensituationen ein.

Quelle: Twitter, EUR-Lex EU-Kommission

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