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28. Januar: Europäischer Datenschutztag

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Der Europäische Datenschutztag gehört zu den Aktionstagen des Europarats. Er würdigt eine internationale Vereinbarung rund um den Schutz personenbezogener Daten.

Als Aktionstag des Europarats wurde der Europäische Datenschutztag erstmals im Jahr 2007 begangen. Der Beschluss zur Einführung dieses Aktionstages stammt aus dem Jahr 2006. Das Datum entspricht dem Tag, an dem im Jahr 1981 das sogenannte „Übereinkommen 108“ unterzeichnet wurde. Der komplette Titel der Vereinbarung lautet „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“ und trat am 1. Oktober 1985 in Kraft. Die ersten fünf Unterzeichnerstaaten waren Deutschland, Frankreich, Norwegen, Schweden und Spanien. Inzwischen gilt das „Übereinkommen 108“ mit ergänzenden Änderungen in mehr als 50 Staaten der Welt. Die letzten Änderungen stammen aus dem Jahr 2018 und werden offiziell als „SEV 108+“ bezeichnet. Sie sollen voraussichtlich ab Oktober 2023 gelten.

Worum geht es beim Europäischen Datenschutztag?

Der Aktionstag, der im englischsprachigen Raum „Privacy Day“ heißt, soll die Menschen für den Schutz ihrer personenbezogenen Daten sensibilisieren. Vielen Menschen ist leider bis heute nicht bewusst, welche Risiken sie mit der Preisgabe und maschinellen Verarbeitung ihrer persönlichen Daten eingehen. Genau darauf sollen die Aktionen rund um den Europäischen Datenschutztag aufmerksam machen. Zusätzlich dient der „Privacy Day“ dazu, den Menschen Wissen über den Umgang mit Verletzungen der Datenschutzbestimmungen sowie dem Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten zu vermitteln. Außerdem laufen an diesem Aktionstag Informationskampagnen zu den Aufgaben der nationalen Datenschutzbehörden. Dabei sollen durch spezielle Projekte in den Schulen bereits junge Menschen auf die Bedeutung des Schutzes ihrer persönlichen Daten aufmerksam gemacht werden.

Digitale Ortung und digitale Überwachung sind ebenfalls Schwerpunktthemen

Im Zusammenhang mit dem Europäischen Datenschutztag spielen die Inhalte einer Erklärung des Europarats vom Sommer 2013 eine wichtige Rolle. Dort wurde festgestellt, dass das Voranschreiten der Digitalisierung die Datenschutzrisiken kontinuierlich vergrößert. Durch die verstärkte Nutzung von lokalen und mobilen Kommunikationsgeräten mit Verbindung zum Internet besteht nach dieser Erklärung das Risiko einer Ortung und Überwachung auch durch „nichtstaatliche Akteure“, die gegen den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Sie verpflichtet die Unterzeichner dieser Konvention, solche Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre wirksam zu unterbinden. Dazu gehört auch die Ausnutzung rechtmäßig erlangter personenbezogener Daten zum Zwecke des Profilings. Ausnahmen gelten dafür lediglich im Zusammenhang mit der Strafverfolgung.

Quelle: Europarat

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