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Berliner Volksentscheid zur Enteignung von Immobilienkonzernen

Plattenbau Leipzig-Grünau

Die Berliner hatten die Wahl: In einem Volksentscheid stimmten sie ab, dass große Immobilienkonzerne, die mehr als 3.000 Wohnungen halten, vergesellschaftet werden müssen. Ob das umgesetzt wird, bleibt dennoch unklar.

Nachdem alle Stimmbezirke ausgezählt waren, haben sich 56,4 Prozent für die von der „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ Initiative überzeugt gezeigt. 39 Prozent der Befragten stimmten im Volksentscheid gegen die Enteignung. Das Votum ist eindeutig, der Volksentscheid gültig, weil das Mindestquorum für die Zustimmung in Höhe von einem Viertel der Wahlberechtigten ebenfalls erreicht wurde.

Berliner Senat unter Zugzwang

Mit dem Volksentscheid steht jetzt der Berliner Senat unter Zugzwang. Laut Beschlusstext muss dieser nun „alle Maßnahmen einleiten“, die zur Überführung der Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind. Dazu muss ebenfalls ein Gesetz erarbeitet werden. Dennoch ist das Vorgehen umstritten.

Laut dem Willen der Initiative müssten alle privaten Immobiliengesellschaften gegen eine Entschädigung enteignet werden, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin halten. Die Gebäude sollen in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) überführt werden. Dabei sollen sie „unter demokratischer Beteiligung von Stadtgesellschaft und Mieter/-innen“ verwaltet werden. Betroffen sind rund 240.000 Wohnungen in der Bundeshauptstadt, also gut 15 Prozent des gesamten Wohnungsbestands.

Nicht enteignet werden sollen dagegen die Genossenschaften. Unklar bleibt jedoch, ob diese Zusage so eingehalten werden kann. Eine Ausnahme von Genossenschaften ist Autoren eines Gutachtens, das der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) in Auftrag gegeben hat, auf verfassungskonformem Wege nicht erreichbar ist.

Fast 360.000 Unterschriften gesammelt

Für das Anliegen hat die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ 359.063 Unterschriften gesammelt – das sind so viele, wie in noch keinem Volksbegehren je zuvor. Nötig gewesen wären lediglich 171.000 Unterschriften. Hintergrund ist die massive Steigerung der Wohnungsmieten, die in den letzten Jahren in Berlin so stark wie in kaum einer anderen deutschen Stadt ausfiel.

Bereits vor der Wahl hat allerdings der Senat darauf hingewiesen, dass die Vergesellschaftung der Wohnungen verfassungsrechtliche Bedenken mit Blick auf die Eigentumsgarantie heraufbeschwören könnte. Da das Votum für den Senat nicht bindend ist, bleibt weiter unklar, ob der Volksentscheid tatsächlich durchgesetzt werden kann. Trotzdem müssen sich der neue Senat sowie das neue Abgeordnetenhaus am kommenden Wochenende mit der Thematik befassen.

Quelle: dpa

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