Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Berliner Mietendeckel: Zweite Stufe in Kraft

Plattenbau Leipzig-Grünau

Heute tritt die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels in Kraft, was viele Mieter freuen dürfte: Denn in dieser zweiten Stufe wird festgelegt, dass die Miete auf den im Gesetz festgeschriebenen Höchstwert reduziert werden muss.

Die Vermieter müssen ihre Miete immer dann absenken, wenn diese die festgeschriebenen Obergrenzen um mehr als 20 Prozent übersteigen. Ende Oktober hatte ein Vermieter noch einen Eilantrag gegen die Absenkung gestellt. Dieser wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Wenn das Gericht das Gesetz allerdings 2021 für verfassungswidrig erklärt, dann hätten Vermieter die Chance, Mietzahlungen rückwirkend nachzufordern, was die Mieter wiederum teuer zu stehen kommen dürfte.

Welche Mieten sind von der zwangsweisen Senkung betroffen?

Betroffen sind alle Mieten für Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, wenn diese die festgelegten Mietobergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreiten. Die Vermieter sind verpflichtet, ihren Mietern den neuen Mietzins mitzuteilen.

Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ schätzt, dass drei Viertel seiner Mitglieder jetzt die Mieten anpassen müssen. Die Senatsverwaltung geht von 340.000 Berliner Haushalten aus, die von der Mietsenkung profitieren.

Sollten Vermieter die Miete nicht absenken, können die Mieter aktiv werden und die Differenz selbst einbehalten. Später können sie klagen oder sie wenden sich direkt an die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Diese ist für die Überwachung der Mietabsenkung zuständig und hat dafür extra 65 Mitarbeiter eingestellt. Wird bei einer Überprüfung eine überhöhte Miete festgestellt, droht Vermietern ein Bußgeld bis zu einer halben Million Euro.

Was hat die erste Stufe gebracht?

Die erste Stufe des Berliner Mietendeckels trat im Februar in Kraft. Die Mieten für fast 1,5 Millionen Wohnungen waren Ende Februar auf den Stand vom 18. Juni 2019 zurückgesetzt und dort eingefroren worden. Ab 2022 dürfen Vermieter die Mieten wieder anpassen, allerdings nur um maximal 1,3 Prozent pro Jahr. Gleichzeitig führt man in Berlin Mietobergrenzen ein, die nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung gestaffelt werden. Lediglich Neubauwohnungen, die erst ab 2014 bezugsfertig wurden, sind vom Berliner Mietendeckel ausgenommen. Das Gesetz für diesen Mietendeckel ist zunächst auf fünf Jahre befristet, allerdings sind in Karlsruhe bereits mehrere Klagen gegen das Gesetz anhängig.

Quelle: AFP

About Author