Die letzten Zahlen zu
Nicht alle Vermieter reagieren angemessen auf Lärmbelästigungen
Das beweist ein Fall, der uns aus dem Umfeld unserer Redaktion bekannt geworden ist. Es handelt sich dabei um eine Wohnung in einem (hellhörigen) Plattenbau. Der von den Lärmbelästigungen betroffene Mieter (nennen wir ihn Herrn Müller) wohnt in der zweiten Etage. Die Verursacher des Lärms (wir nennen sie Familie Lehmann) wohnt über ihm in der dritten Etage. Familie Lehmann macht vor allem während der nächtlichen Ruhezeiten am Wochenende mit steter Regelmäßigkeit Krach. Gespräche zu den Lärmbelästigungen mit Familie Lehmann endeten mit Bedrohungen und Beleidigungen. Deshalb wendete sich Herr Müller an den Vermieter. Er sprach (auch aufgrund von Zeugenaussagen weiterer Nachbarn) zwei Abmahnungen aus. Danach verstärkten sich die Lärmbelästigungen. Herr Lehmann beging verstärkt Nötigungen und Beleidigungen sowie Hausfriedensbruch bei Herrn Müller, was mehrere Polizeieinsätze und Anzeigen nach sich zog.
Mitten in den Auseinandersetzungen bekam das Haus eine neue Verwaltung. Sie unternahm nichts, um die Lärmbelästigungen und die Straftaten des Herrn Lehmann zu unterbinden und bezeichnete sogar die von der vorherigen Verwaltung erteilten Abmahnungen als nicht beachtenswert. Daraufhin machte Herr Müller von seinem Recht auf Mietminderung Gebrauch. Anstelle einer angemessenen Unterstützung durch die Hausverwaltung erhielt Herr Müller die fristlose Kündigung seiner Wohnung mit der Begründung, er hätte Mietschulden. Besonders brisant daran ist die Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt durch die Mietminderung noch nicht einmal die dafür notwendige Summe erreicht war. Offenbar wurde Familie Lehmann über die Kündigung des Herrn Müller informiert, denn seither steigt das Ausmaß der Lärmbelästigungen und das Verhalten von Herrn Lehmann wird immer dreister. Der Fall liegt aktuell bei Gericht.
Bei Störungen im Wohnumfeld durch bauliche Mängel steht Deutschland besser da
Über Feuchtigkeit oder Schimmel in den Wohnräumen klagten bei den aktuellen Befragungen in Deutschland 13,4 Prozent der Probanden. Damit liegt die Bundesrepublik unter allen EU-Ländern auf dem 13. Rang und knapp unter dem Durchschnitt in allen EU-Ländern. Auf dem Spitzenplatz findet sich in dieser Kategorie Zypern. Dort gaben 30,2 Prozent der Befragten Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen an. Auf dem zweiten Platz landete Portugal mit einem Anteil von 30,2 Prozent.
Quelle: eurostat, originale Dokumente zu dem beschriebenen Fall
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