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Kinderrechte-Index 2019: Unterschiede bei den Bundesländern

Der Plan, einen Kinderrechte-Index für Deutschland zu erstellen, fasste der Deutsches Kinderhilfswerk e. V. bereits im Jahr 2017. Nun liegt die ersten Ausgabe der gesammelten Daten vor.

Als Basis der Pilotstudie Kinderrechte-Index diente die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Daraus leitete der Deutsches Kinderhilfswerk e. V. den normativen Rahmen und die bei der Studie zu erfassenden Indikatoren ab. Die Daten für die Pilotstudie stammen von eigenen Erhebungen des Vereins sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen. Außerdem wurden Kinder und Jugendliche sowie Kinder- und Jugendbeiräte befragt.

Welche Resultate brachte der Kinderrechte-Index für Deutschland?

Eine Schlussfolgerung ist besonders erschreckend, denn das Deutsche Kinderhilfswerk betont in der Zusammenfassung der Ergebnisse, dass „alle Bundesländer Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung von Kinderrechten“ aufweisen. Allerdings gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern erhebliche Unterschiede. Die Vorbilder in Deutschland sind Sachsen und Niedersachsen sowie Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Eine unterdurchschnittliche Umsetzung der Kinderrechte weisen Hessen, Sachsen-Anhalt, das Saarland und Hamburg auf. Sie schneiden vor allem beim Recht der Kinder auf einen angemessenen Lebensstandard am schlechtesten ab. Das Recht auf Bildung wird aktuell in den Bundesländern Hamburg, Bremen, dem Saarland, Hessen und Baden-Württemberg im gesamtdeutschen Vergleich auf dem niedrigsten Niveau umgesetzt. Unter dem Durchschnitt beim Recht der Kinder auf Gesundheit liegen derzeit das Saarland, Hessen sowie Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Kinderrechte-Index weist Unterschiede beim Mitspracherecht aus

Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Kommunalpolitik können Jugendliche in 11 Bundesländern bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ausüben. Das heißt im Umkehrschluss, dass Jugendliche in 5 Bundesländern aktuell noch benachteiligt werden. Betroffen sind Jugendliche in Sachsen, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Gerade einmal 4 Bundesländer haben auch die Altersgrenzen für die aktive Teilnahme an den Landtagswahlen auf 16 Jahre abgesenkt. Dabei handelt es sich um Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. In 11 Bundesländern dürfen die Jugendlichen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bestimmen, wer die Verantwortung der Landespolitik trägt. Die Teilnahme an den Bundestagswahlen ist grundsätzlich erst ab dem 18. Geburtstag möglich. Die Ausübung des Mitbestimmungsrechts ist nur ein Beispiel für die zahlreichen Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e. V.

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