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Justiz in Sachsen kämpft mit eingeschränkter Kommunikation

Die Digitalisierung scheint der Justiz in Sachsen erhebliche Probleme zu bereiten. Das geht aus einer offiziellen Mitteilung des Sächsischen Landessozialgerichts in Chemnitz hervor.

Die zur Justiz in Sachsen gehörenden Gerichte sind offenbar durchweg von den Problemen bei der Kommunikation betroffen. Eine zeitnahe Lösung ist nicht in Sicht, wie aus der Mitteilung zu entnehmen ist.

Welche Einschränkungen der Kommunikation gibt es bei der Justiz in Sachsen?

Das Landessozialgericht Sachsen weist darauf hin, dass „die Telefax-Kommunikation mit den Gerichten und Behörden des Freistaats Sachsen“ betroffen ist. Die Einschränkungen bestehen danach schon seit einiger Zeit (Ende Januar 2020). Das LSG Sachsen gibt explizit an, dass die Ursache für die Einschränkungen der Fax-Kommunikation weder bei den Gerichten noch bei den anderen Justizbehörden liegt. Auch eine Verantwortlichkeit der Betreiber des sächsischen Verwaltungsnetzes wird verneint. Ein schnelles Ende der vorhandenen Einschränkungen beim Empfang und Erhalt von Faxnachrichten ist nicht in Sicht. In der Mitteilung heißt es wörtlich, die Probleme „sind grundsätzlich technischer Natur und derzeit nicht lösbar“. Um welche technischen Ursachen es sich konkret handelt, geht aus dem Statement nicht hervor. Das heißt, es kommen sowohl Ausfälle der Kommunikationsanschlüsse als auch Serverfehler und erfolgreiche Hackerangriffe als Ursachen in Frage.

Welche Alternativen gibt es zur Telefax-Kommunikation?

Die Telefax-Kommunikation spielt vor allem bei der Einhaltung von Fristen sowie beim Nachweis rechtzeitiger Absagen der Teilnahme an Verhandlungen beispielsweise im Krankheitsfall eine wichtige Rolle. Wer sich von einem Anwalt vertreten lässt, hat gute Karten, denn Anwälte nutzen in der Regel ein spezielles Mailkonto und können wichtige Nachrichten an die Gerichte damit übermitteln. Da offenbar alle zur Justiz in Sachsen gehörenden Gerichte betroffen sind, stellt sich die Frage nach alternativen Kommunikationswegen für nicht anwaltlich betreute Verfahren. Terminabsagen sollten dort per Mail mit der Anforderung einer Bestätigung (Lesebestätigung, Abfrage Übermittlungsstatus) erfolgen. Dabei sollten Kläger, Beklagte und geladene Zeugen beachten, dass die Abfrage zum Übermittlungsstatus nicht von jedem Mailkonto unterstützt wird. Geht es um die Einhaltung von Fristen zur Übermittlung von Dokumenten, sollten Betroffene (falls die Zeit für den Postversand nicht mehr reicht) eine Anwaltskanzlei aufsuchen und die dortigen Anwälte um eine Übermittlung über ihr Anwaltsmailkonto bitten. Die dafür fälligen Kosten sind in jedem Fall besser, als durch die Versäumnis einer Frist ein Verfahren zu verlieren.

Quelle: Sächsisches Landessozialgericht Chemnitz

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