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Drei Jahrzehnte UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 2019 ist es genau dreißig Jahre her, das die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen wurde. Sie löste die 1959 geschaffene Deklaration über die Rechte des Kindes ab.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist das Dokument, welches seit dem Inkrafttreten am 2. September 1990 mehr Zustimmung als alle anderen Beschlüsse und Vereinbarungen der Vereinten Nationen bekommen hat. Sie wird mittlerweile mit Ausnahme der USA weltweit angewendet. Das ist insofern kurios, da sich auch die USA zu den Unterzeichnerstaaten zählen.

Welche Rechte garantiert die UN-Kinderrechtskonvention?

Seitens der UNICEF wurden die Bestimmungen in allen 54 Artikeln in zehn Grundrechten der Kinder zusammengefasst. Einen Bestandteil stellt das Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz dar. Darüber hinaus garantiert die UN-Kinderrechtskonvention den Kindern ein Recht auf Gesundheit, Bildung, Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung. Außerdem enthält das UN-Dokument das Recht auf ein sicheres Zuhause, elterliche Fürsorge, das Recht auf Information, Freizeit und Erholung sowie auf Betreuung bei einer Behinderung. Daraus leiten sich wiederum Rechte auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser, Nahrung und zu einer angemessenen medizinischen Versorgung ab. Zusätzlich leitet sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Mitsprache für alle Dinge ab, die das Kind selbst betreffen. Insgesamt orientiert sich die Konvention sehr stark an der allgemeinen Deklaration der Menschenrechte.

Wie sind Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention durchsetzbar?

An dieser Stelle stößt die UN-Kinderrechtskonvention an ihre Grenzen. Sie beinhaltet einen Passus, der eine direkte Ableitung von einklagbaren Rechten verneint. Die daraus resultierenden Rechte können nur dann eingeklagt werden, wenn das nationale Recht der Unterzeichnerstaaten eine solche Möglichkeit explizit vorsieht. Zudem enthält die Konvention einige Einschränkungen, die sich auf die Leistungsfähigkeit der Unterzeichnerstaaten beziehen. Sie machen sich vor allem durch erhebliche Unterschiede bei der Wahrnehmung des Rechts auf Bildung und die Nutzung einer medizinischen Versorgung bemerkbar. Auch sind Beschwerden bei den Vereinten Nationen erst dann zulässig, wenn zuvor alle Möglichkeiten des nationalen Rechts ausgeschöpft wurden.

Quelle: UN-Kinderrechtskonvention, UNICEF

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