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Zahl der Erwerbsminderungsrenten steigt bundesweit unterschiedlich

In Deutschland gibt es immer mehr Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von AfD-Abgeordneten hervor. Danach stieg die Zahl der Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bundesweit von 1.549.143 Fällen zum Jahresende 2010 auf 1.796.745 Bezieher zum Jahresende 2018.

Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern

Bundesweit stieg die Zahl der Empfänger einer Erwerbsminderungsrente von 2010 bis 2018 um 16 Prozent an. Allerdings ist die Verteilung regional sehr unterschiedlich. In Schleswig-Holstein stieg die Zahl der Empfänger einer Erwerbsminderungsrente im Vergleichszeitraum um 27,3 Prozent an. Vordere Plätze belegen außerdem Hamburg mit 22,2 Prozent, Nordrhein-Westfalen mit 21,5 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 21,1 Prozent. Niedersachsen bringt es auf eine Steigerungsrate von 19,6 Prozent. Bayern und Baden-Württemberg bringen es jeweils auf eine Steigerung um etwa 13 Prozent.

Steigerungsraten bei der Erwerbsminderungsrente sind im Osten niedrig

Ganz anders gestaltet sich die Lage in den fünf östlichen Bundesländern. Sachsen weist gerade einmal eine Zuwachsrate von 1 Prozent bei den Empfängern einer Erwerbsminderungsrente aus. Während in allen westlichen Bundesländern und in Berlin die Zahl steigt, weisen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen seit 2014 rückläufige Zahlen aus. Bei der Betrachtung des Zeitraums 2010 bis heute bringt es Sachsen-Anhalt auf einen Zuwachs von 1,4 Prozent und Thüringen auf 2,3 Prozent. Ein Grund für die Unterschiede könnte die Tatsache sein, dass in den östlichen Bundesländern die Sozialgerichte wegen Personalmangel komplett überlastet sind. Zu zahlreichen Leistungsanträgen aus dem Jahr 2014, die von den Sozialgerichten entschieden werden müssen, fehlen bis heute die Urteile.

Ähnliche Unterschiede bei der Anerkennung psychischer Erkrankungen

Spitzenreiter bei den Erwerbsminderungsrenten durch psychische Erkrankungen ist Berlin. Dort machten sie 51,1 Prozent bei den Neuzugängen im Jahr 2018 aus. Auf dem zweiten Rang landet Hessen mit einem Anteil von 50,7 Prozent. Hamburg bringt es mit 48,4 Prozent auf den dritten Platz. Auch hier fällt auf, dass der Anteil in den östlichen Bundesländern deutlich niedriger liegt. Den geringsten Anteil von psychischen Erkrankungen an den 2018 neu zuerkannten Erwerbsminderungsrenten hatte Sachsen-Anhalt mit 34,9 Prozent. Ähnlich niedrig war mit 37,6 Prozent der Anteil in Sachsen.

Welche Gründe spielen bei den Unterschieden mit?

Sind die Menschen im Osten insgesamt robuster oder fehlt es dort schlicht an optimal ausgebildeten Gutachtern mit Wissen auf dem aktuellen Stand? Fakt ist, dass in den östlichen Bundesländern vor allem für psychiatrische Begutachtungen überwiegend Gutachter eingesetzt werden, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters längst nicht mehr als Arzt praktizieren. Dadurch kommt es häufig zu Fehldiagnosen und in der Folge zu Ablehnungen der Rentenanträge. Deshalb ist in den östlichen Bundesländern auch der Anteil der Fälle hoch, die von den Sozialgerichten entschieden werden müssen. Viele Betroffene geben zudem auf, weil die Gerichtsverfahren teilweise fünf Jahre und länger dauern. Zahlreiche Verfahren gehen in die II. Instanz, weil einige regionale Sozialgerichte dazu übergegangen sind, Rentenklagen auch bei unklarer Sachlage ohne mündliche Verhandlungen abzuweisen. Vielen Betroffenen fehlen danach der Mut und das Durchhaltevermögen, ihre Ansprüche in der II. Instanz durchzusetzen.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/13033

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