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Bund der Steuerzahler deckt auf: Das kostet die Kita-Betreuung in NRW

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen hat die Kita-Beiträge im Land untersucht und fordert eine einheitliche Lösung für die Elternbeiträge. In insgesamt 57 Kommunen mit mehr als 60.000 Einwohnern wurden die Beiträge verglichen – mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

Zugrunde gelegt wurden Betreuungszeiten von 25 und 45 Stunden pro Woche und ein Verdienst der Eltern von 20.000, 40.000, 60.000 Euro pro Jahr sowie der Einkommen der höchsten Einkommensstufe. So gibt es in allen untersuchten Kommunen, ausgenommen Arnsberg, eine Beitragsfreigrenze. Erst ab dieser fallen Elternbeiträge an. In der Stadt Arnsberg müssen Eltern dagegen generell für die 45-Stunden-Betreuung zahlen, unabhängig von ihrem Einkommen.

Die Beitragsfreigrenzen wurden zudem in Iserlohn und Wesel angehoben, von 15.000 auf 20.000 Euro in Iserlohn. In Wesel gilt eine Beitragsfreigrenze von 41.999 Euro jährlich, damit ist Wesel die elternfreundlichste Stadt in NRW. Auf Platz zwei folgt Münster mit einer Beitragsfreigrenze von 37.000 Euro.

Maximale Elternbeiträge für die Kita-Betreuung

Ebenfalls gibt es eine Beitragshöchstgrenze. Wird diese überschritten, steigen die Beiträge für die Eltern nicht weiter an. In Hamm gilt mit 61.001 Euro Jahresverdienst die niedrigste Beitragshöchstgrenze, in Mülheim an der Ruhr mit 175.001 Euro die höchste Grenze. Diese wurde übrigens erst von 100.001 Euro angehoben. Auf Rang zwei landet Kerpen, wo die Beitragshöchstgrenze von 73.001 auf 100.001 Euro angehoben wurde, auf Platz drei Oberhausen, wo man die Grenze von 85.898 auf 98.169 Euro angehoben hat.

Jede dritte Kommune hat die Beiträge für die Kita-Betreuung angehoben

Pünktlich zum Start in das neue Kindergartenjahr 2018/2019 hat fast jede dritte der untersuchten Kommunen die Beiträge angehoben. 13 der 19 Kommunen haben die Elternbeiträge auch schon im Vorjahr erhöht. Zwölf weitere haben in den Satzungen Beitragserhöhungen für die kommenden Jahre angekündigt, die sich im Schnitt zwischen 1,5 und drei Prozent bewegen.

Die negativen Spitzenreiter in NRW für die 45-Stunden-Betreuung von über zwei- bzw. über dreijährigen Kindern sind Rheine mit 156 Euro Monatsbeitrag bei einem Einkommen von 40.000 Euro, Minden mit 145 Euro und Bottrop mit 139 Euro. Eltern aus Düren, Düsseldorf und Iserlohn dürfen sich dagegen bei der gleichen Konstellation über eine kostenfreie Kinderbetreuung freuen. Für die Betreuung von Kindern unter zwei bzw. drei Jahren müssen Eltern aus Duisburg und Bottrop sowie Oberhausen mit 252 bzw. 251 Euro am meisten zahlen. In Düren und Iserlohn ist auch dieses Angebot kostenfrei.

In der höchsten Einkommensstufe ergeben sich noch größere Unterschiede. So zahlen Eltern für die 45-Stunden-Betreuung von Kindern unter zwei bzw. drei Jahren in Mülheim satte 896 Euro, in Hamm dagegen nur 313 Euro. Bei den über zwei- bzw. dreijährigen Kindern fallen in Mülheim 633 Euro an, in Hamm dagegen nur 235 Euro. In Düsseldorf ist die Betreuung der Kinder über drei Jahren grundsätzlich kostenfrei und auch die Stadt Düren hat die Elternbeiträge zum 01.08.2018 komplett abgeschafft.

Beitragsermäßigungen für mehrere Kinder

Wenn Eltern mehrere Kinder in einer Kommune betreuen lassen, können sie sich laut Informationen des Bundes der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) über Beitragsermäßigungen und –befreiungen freuen. In den meisten Kommunen zahlen Eltern nur die Beiträge für ein Kind, allerdings dann den höchsten Beitrag.

Die Städte Aachen, Minden, Wesel, Herford und Bergisch-Gladbach gewähren zumindest einen 50-prozentigen Nachlass für die Betreuung eines zweiten Kindes. Alle weiteren Kinder können dann beitragsfrei betreut werden. Vorschulkinder werden im letzten Jahr vor der Einschulung generell beitragsfrei betreut.

Außerdem hat der Bund der Steuerzahler untersucht, wie hoch die prozentuale Belastung der Eltern durch die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung in den einzelnen Einkommensklassen ausfällt. Kinder unter zwei bzw. drei Jahren, die 45 Wochenstunden betreut werden, kosten ihre Eltern bei einem Einkommen von 40.000 Euro in Siegen rund 1,92 Prozent des Einkommens. In Duisburg steigt der prozentuale Satz auf 7,56 Prozent und ist damit mehr als vier Mal so hoch.

Deshalb fordert der BdSt NRW jetzt eine landesweit einheitliche Regelung. So sollten landesweite Beitragsfreigrenzen von 30.000 Euro in ganz NRW durchgesetzt werden, die bisherigen Grenzen sind viel zu niedrig angesetzt. Trotzdem sollen Kommunen in einer finanziell guten Lage die Möglichkeit erhalten, niedrigere Beiträge festzusetzen. Außerdem forderte der BdSt NRW eine generelle Beitragsbefreiung für die Betreuung des zweiten Kindes.

Quelle: BdSt NRW

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