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Viele Deutsche machen vom Recht auf Namensänderung Gebrauch

Nach Erhebungen der Deutschen Presseagentur gehen bei den lokalen Standesämtern zahlreiche Anträge auf eine Abänderung des Namens ein. Ein Großteil der Anträge bezieht sich auf die Änderung der Familiennamen von Kindern nach einer Scheidung oder auf die Einbenennung nach einer Heirat der Sorgeberechtigten. Sie werden fast immer genehmigt, was dazu beiträgt, dass die Zustimmungsquote zu den Anträgen auf eine Namensänderung bundesweit bei durchschnittlich 70 Prozent liegt. Auch die bei Immigranten mögliche Anpassung der Namen an die deutschen Schreibweisen trägt zur dieser hohen Zustimmungsquote bei. Vor allem arabische Namen enthalten oft zahlreiche Vor- und Vatersnamen, was im europäischen Raum unüblich ist und vor allem beim Ausfüllen von Formularen erhebliche Probleme bereitet.

Auch andere Gründe für eine Namensänderung sind denkbar

Im Laufe der Zeit verändert sich die übliche Schreibweise von Namen. Das betrifft vor allem Namen wie beispielsweise Günther und Arthur, die zur Vereinfachung Günter und Artur geschrieben werden. Auch Formen wie Claus und Carsten haben eine Wandlung zu Klaus und Karsten erfahren. In diesen Fällen lässt das Namensrecht ebenfalls eine Abänderung der Schreibweise zu. Außerdem kommt eine Namensänderung dann in Frage, wenn sich beispielsweise durch die Einbenennung bei Heirat oder Adoption eine anstößige Kombination ergibt. Das bekannteste Beispiel ist die mit einigen Witzen bedachte Kombination Claire Grube.

Das deutsche Namensrecht kennt weitere Gründe für die Befürwortung des Wunschs nach einer Namensänderung. Ein Grund ist die nachgewiesene Tatsache, dass vom Namen erhebliche psychische Belastungen ausgehen. Das wäre dann der Fall, wenn es sich um Betroffene von seelischer oder körperlicher Gewalt innerhalb der Familien handelt. Auch ist die Änderung seltener Namen möglich, wenn sich unter den Ahnen beispielsweise bekannte Straftäter befinden. In diesen Fällen sind allerdings psychologische Gutachten beizubringen, in denen die davon ausgehenden Beeinträchtigungen zweifelsfrei nachweisen. Das kann die Kosten einer Namensänderung erheblich verteuern. Sie können bis zu mehr als 1.000 Euro betragen.

In welchen Gesetzen ist die Namensänderung geregelt?

Die Zuständigkeiten der Standesämter leiten sich aus dem Länderrecht ab. Bundesweit sind die rechtlichen Grundlagen im Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (kurz NamÄndG) sowie im der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (kurz FamNamÄndGDV 1) zu finden.

Quelle: dpa

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