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Schärfere Regeln für Leiharbeit?

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat große Ziele. Die Rente mit 63, die Mütterrente, der Mindestlohn – all das hat Nahles bereits erreicht. Jetzt will sie sich mit dem Thema Leiharbeit befassen und bei Werkverträgen und Leiharbeit schärfere Regeln einführen. An diesem Montag ging ein entsprechender Gesetzesentwurf in die Abstimmung. Dieser sieht, wie einst im Koalitionsvertrag festgeschrieben, vor, dass die Leiharbeit auf die Dauer von 18 Monaten beschränkt werden soll.

Dauer von Leiharbeit begrenzen

Ziel dieser Regelung ist es, das Verleihen von Mitarbeitern an andere Unternehmen wieder zu dem zu machen, was es einmal war: Nämlich die temporäre Deckung von Arbeitskräftebedarf in Unternehmen. Doch ein Schlupfloch lässt der Gesetzesentwurf dennoch zu.

So dürfen tarifgebundene Unternehmen sich auch auf längere Einsatzzeiten einigen. Und für diese soll es keine Obergrenzen geben. Diese Regeln sollen ebenso für Unternehmen mit eigenen Haustarifverträgen gelten. Ausgeschlossen werden lediglich die Unternehmen, die sich nur an Tarifverträge anlehnen.

Leiharbeit – gleiches Geld für gleiche Arbeit

Eine weitere wichtige Frage, die in dem Gesetzentwurf behandelt wird, ist die, ab wann Leiharbeiter das gleiche Geld verdienen müssen, wie die Stammarbeitskräfte in vergleichbaren Positionen. Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ soll dem Gesetzesentwurf zufolge bereits nach neun Monaten umgesetzt werden, so wie es auch im Koalitionsvertrag festgelegt wurde. Allerdings haben die Tarifpartner hier ebenfalls die Möglichkeit, anderweitige Absprachen zu treffen. Diese dürfen aber maximal für drei Monate gelten. Das heißt, dass Leiharbeiter auch in diesen Ausnahmefällen spätestens nach zwölf Monaten im gleichen Einsatzbetrieb denselben Lohn wie die festangestellten Mitarbeiter erhalten müssen. Genau bei diesem Punkt entwickelt sich allerdings Konfliktpotenzial, so dass vor allem die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dies strikt ablehnt.

Was ist sonst noch neu bei der Leiharbeit?

Weiterhin sieht der Gesetzesentwurf zur Leiharbeit vor, dass Leiharbeiter künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Dies hatte die Gewerkschaft Verdi der Deutschen Post beim großen Poststreik im Sommer 2015 vorgeworfen.

Außerdem sollen neue Regeln für Werkverträge gelten, bei denen Selbstständige oder Werkvertragsarbeitnehmer ein „Werk“ beim Arbeitgeber abliefern. Vor allem in der Fleischindustrie gab es hier in der Vergangenheit Vorfälle. So wurden Arbeitnehmer per Werkvertrag als Scheinselbstständige zu Dumpinglöhnen beschäftigt. Sie stammten meist aus Osteuropa und sollten Schweine und Rinder zerlegen. Im Gesetzentwurf heißt es nun, dass die Unternehmen den Betriebsrat über die Anzahl der Werkvertragsarbeitnehmer informieren müssen. Zudem ist ein Kriterienkatalog für Werkverträge entwickelt worden. Mit diesem soll es vor allem dem Zoll erleichtert werden, Verstöße und Missbrauchsfälle aufzudecken.

Ingo Kramer, der Arbeitgeberpräsident, bezeichnete die Inhalte des neuen Gesetzesentwurfs als „völlig praxisfern“. Er geht sogar davon aus, dass das Auslagern bestimmter Tätigkeiten, etwa das Catering für die Betriebskantine oder IT-Dienstleistungen, durch die neuen Regelungen „gefährdet“ seien. Kramer geht davon aus, dass die Regierung einen solch „unsinnigen und undurchführbaren Gesetzesentwurf“ nicht beschließen wird. Schon jetzt zeichnet sich aber ab, dass der Entwurf in den parlamentarischen Beratungen nochmals überarbeitet wird. Das dazugehörige Gesetz soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Quelle: Süddeutsche

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