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Neues Anti-Doping-Gesetz verabschiedet

Am Freitag beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein neues Anti-Doping-Gesetz, das voraussichtlich bereits ab dem 01.01.2016 greifen soll. Demnach müssen Doping-Sünder und deren Hintermänner ab dem kommenden Jahr erstmals auch mit hohen Haftstrafen rechnen. Bisher gilt die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrats als sicher.

Anti-Doping-Gesetz: Sport muss ehrlicher werden

Wie Justizminister Heiko Maas angab, sei die Regelung eine „Kampfansage für Trickser, Betrüger und Täuscher“ und man wolle damit den Sport „sicherer, sauberer und ehrlicher“ machen. Auch Innenminister Thomas de Maizière bezeichnete das neue Anti-Doping-Gesetz als wichtigen Schritt im Kampf gegen die Sportbetrüger.

Ziel sei es einerseits, Sportler vom Doping abzuschrecken, andererseits solle es aber auch helfen, die kriminellen Doping-Strukturen besser aufzudecken. Trotzdem wolle de Maizière nicht alle Profisportler zu Dopern machen.

In dem neuen Anti-Doping-Gesetz gibt es ein Verbot für das Selbst-Doping und den Besitz der entsprechenden Substanzen. Als Sanktionen kommen erstmals auch Haftstrafen bis zu drei Jahren in Betracht. Die Hintermänner müssen nach dem neuen Gesetz in besonders schweren Fällen zusätzlich mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Lediglich die Grünen stimmten im Bundestag gegen das Gesetz. Sie sehen strafrechtliche Sanktionen als nicht angebracht an. Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung, sie hatte weitergehende Maßnahmen gefordert.

Deutscher Olympischer Sportbund zum Anti-Doping-Gesetz

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßte das neue Gesetz grundsätzlich. Allerdings habe man Zweifel an der Strafbarkeit des Selbstdopings sowie des Besitzes geringer Mengen an Dopingmitteln. Zudem fürchtet der DOSB, dass das Strafrecht das Sportrecht aushebeln könnte. Ein Sportler, der wegen Dopings gesperrt wurde, könnte gegen diese Sperrung vorgehen, wenn er vor Gericht mangels Beweisen freigesprochen wird.

Das Anti-Doping-Gesetz wurde, nicht zuletzt auf Wunsch von Sportlern, im Vergleich zur ursprünglichen Fassung noch etwas entschärft. So sollen Sportler, denen unbemerkt Dopingmittel in die Tasche gesteckt werden, nicht bestraft werden. Auch sollen aktive Sportler straffrei bleiben, wenn sie sich vom Doping lossagen und zurück in die Legalität wollen.

Quelle: Abendblatt

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