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Geplante Obsoleszenz in Frankreich künftig strafbar

Kurz nachdem die Garantie für den DVD-Player, die elektrische Zahnbürste oder die Waschmaschine abgelaufen ist, gibt das Gerät den Geist auf. Für Kunden ist das nicht nur ärgerlich, sondern oft stellt sich auch die Frage, ob die Hersteller hier nicht gezielt Schwachstellen eingebaut haben. Tatsächlich gibt es eine solche geplante Obsoleszenz, die die Lebensdauer der Geräte verkürzt. Und diese wird jetzt in Frankreich verboten. Sie gilt als Betrug und wird geahndet.

Bis zu zwei Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe wären denkbar. Das zumindest geht aus dem französischen Energiewendegesetz hervor, das jetzt im Gesetzblatt veröffentlicht wurde. Auch höhere Strafen, bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens seien denkbar.

Den Vorschlag für das Gesetz brachten die Grünen ein. Sie sahen es als großes Problem an, dass viele Elektrogeräte aufgrund der geplanten Obsoleszenz bereits nach wenigen Jahren weggeworfen werden müssen. Allerdings dürften kaum große Ermittlungen zu dem Thema erfolgen, wie der Grünen-Abgeordnete Francois-Michel Lambert angab. Vielmehr gehe es seiner Partei darum, ein Bewusstsein in der Wirtschaft zu entfachen, so dass sich Ingenieure und Manager klar darüber sind, dass es strafbar ist, nach technischen Wegen zu suchen, um die Lebensdauer von Produkten zu verkürzen.

Debatten zur geplanten Obsoleszenz auch in Deutschland

Auch in Deutschland gibt es seit Jahren immer wieder Debatten rund um die geplante Obsoleszenz. Dabei gibt es vielfältige Techniken, um die Lebensdauer von Produkten zu verkürzen. So werden etwa hitzeempfindliche Bauteile an Stellen eingesetzt, an denen sich im Betrieb Wärme entwickelt oder es werden einfach minderwertige Materialien verwendet. Auch eine minderwertige Verarbeitung an empfindlichen Stellen oder gar wenig stabile Kunststoffzahnräder im Mixer sind denkbar.

In Deutschland gibt es seitens der Opposition bereits seit längerem Forderungen nach einer Handhabe gegen die geplante Obsoleszenz. Dabei verweist man immer wieder auf das Vorgehen in Frankreich. Das Verbraucherschutz-Ministerium will aber zunächst eine Studie des Umweltbundesamtes abwarten, die voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen soll.

Geplante Obsoleszenz schwer nachweisbar

France Nature Environment, eine französische Umweltorganisation, begrüßt indes das Gesetz zur geplanten Obsoleszenz. Es sei ein starkes Signal an Hersteller, Bürger und Handel. Dennoch dürfte es schwierig werden, den Herstellern die geplante Obsoleszenz nachzuweisen und sie vor Gericht zu bringen.

Damit der Fall vor Gericht landen kann, muss der Kläger nämlich nachweisen, dass die Lebensdauer bewusst verkürzt wurde, wie Arnaud Gossement, ein auf Umweltrecht spezialisierter Anwalt, betont. Zudem müsse man beweisen, dass eine klar erkennbare Technik zur Verkürzung der Lebensdauer genutzt wurde und der Vorsatz müsse dem Hersteller ebenfalls nachgewiesen werden.

Ebenfalls rechnet die Verbraucherschutzorganisation UFC Que Choisir mit wenigen Chancen vor Gericht. Vielmehr habe das Gesetz eine pädagogische als eine juristische Wirkung. Cédric Musso betont, man habe sich gewünscht, zumindest den nachgewiesenen Vorsatz aus dem Gesetzestext zu streichen.

Quelle: N-TV

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