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Landgericht Ravensburg: Bier ist nicht bekömmlich

Bier wurde von einer Brauerei mit dem Adjektiv „bekömmlich“ beworben. Das stieß dem Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) sauer auf und man klagte gegen die Werbeaussage. Am Dienstag nun entschied das Landgericht Ravensburg in dem Fall und gab dem VSW Recht. In dem Urteil bezogen sich die Richter auf eine EU-Verordnung, nach der gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung für Bier verboten sind. Genau solch eine gesundheitsbezogene Angabe stelle das Wörtchen „bekömmlich“ aber dar. Es suggeriere dem Verbraucher, dass der Alkohol für den Körper verträglich sei.

„Bekömmliches“ Bier verschleiert Gefahren von Alkohol

Im besagten Fall ging es um die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg. Einige ihrer Biere hatte die Brauerei mit dem umstrittenen Wörtchen „bekömmlich“ beworben, woraufhin der VSW dagegen vorging. In der Begründung hieß es, dass man mit dem Begriff die Gefahren, die vom Alkoholkonsum ausgehen, verschleiert. Die Werbung mit dem Begriff wurde zunächst per einstweiliger Verfügung untersagt.

Das Landgericht Ravensburg bestätigte nun die Anordnung. Wenig zufrieden zeigte sich natürlich die Brauerei. Deren Anwalt, Roland Demleitner, erklärte nach dem Urteil, dass weitere rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen seien. Allerdings müsse man dafür zuerst die Urteilsbegründung prüfen und dann die Entscheidung treffen, ob eine Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werde.

Brauerei prüft weiteres Vorgehen

Weiterhin gab Demleitner an, dass er es für fraglich halte, ob der bloße Begriff „bekömmlich“ bereits als gesundheitsbezogen angesehen werden könne. Demleitner selbst ist nebenbei auch Geschäftsführer des Verbands der Privaten Brauereien in Deutschland, so dass es sich von selbst versteht, dass er diesen Kampf nicht nur für einen Mandanten führt.

Demleitner erklärte in diesem Zusammenhang, dass man die Werbung im Gesamtkontext betrachten müsse. Im zugrundeliegenden Fall wollte die Brauerei mit dem Wort „bekömmlich“ lediglich den Geschmack des Bieres bewerben.

Angelika Lange, Geschäftsführerin beim VSW, erwiderte daraufhin, dass Werbeslogans mit dem Begriff „bekömmlich“ bereits für andere Alkoholika, etwa Wein, verboten seien. Das habe seinen guten Grund, da mit dem Alkoholkonsum auch Gesundheitsgefahren einhergehen. Sie verwies auf die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch den übermäßigen Alkoholkonsum und dessen Behandlung anfallen, ebenso wie auf das persönliche Leid Betroffener.

Quelle: Morgenpost

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