Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

E-Autos: Förderung kann ab heute beantragt werden

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen. Doch bisher ist man noch weit von diesem Ziel entfernt. Daher hat man bereits vor einigen Wochen beschlossen, den Kauf von Elektroautos mit staatlichen Förderungen zu unterstützen, in den Aufbau von mehr Ladestationen zu investieren und die Batterie-Forschung voranzutreiben. Ab heute können sich Käufer die versprochenen Zuschüsse für das E-Auto sichern, denn jetzt stehen die entsprechenden Formulare bereit.

Kaufprämie für E-Autos – diese Gelder sind möglich

Wer sich für ein reines Elektroauto entscheidet, darf mit einer Kaufprämie, offiziell dem „Umweltbonus“, in Höhe von 4.000 Euro rechnen. Für Hybridwagen, die zwar mit Strom fahren können, aber auch einen ergänzenden Verbrennungsmotor aufweisen, gibt es 3.000 Euro. Die Kosten teilen sich Staat und Autohersteller jeweils hälftig.

Den Antrag können Autofahrer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) stellen. Allerdings können Anträge nur online über ein Internet-Portal gestellt werden. Dort sind ebenso die Modelle aufgeführt, die für den „Umweltbonus“ überhaupt in Betracht kommen. Zusätzlich hat die Regierung festgelegt, dass geförderte E-Autos in der Basisversion nicht mehr als 60.000 Euro kosten dürfen.

So beantragt man die Kaufprämie für E-Autos

Der Umweltbonus wird mittels Kauf- bzw. Leasingvertrag beantragt. Vom Bafa gibt es dann einen Zuwendungsbescheid. Zusätzlich muss der Käufer Kopien des Kfz-Scheins und –Briefs, sowie der Rechnung vom Händler hochladen. Auf der Rechnung muss vermerkt sein, dass der Hersteller die Prämie in gleicher Höhe bereits vom Netto-Kaufpreis abgezogen hat, bevor es die Kaufprämie auch von Vater Staat gibt.

Der Umweltbonus steht Privatpersonen ebenso offen, wie Firmen, Vereinen, Körperschaften oder Stiftungen. Wichtig ist zudem, dass die Kaufprämie nur für Elektroautos gilt, die ab dem 18. Mai 2016 gekauft wurden. Sie kann also auch nachträglich noch beantragt werden. Zudem müssen die E-Autos mindestens neun Monate lang beim Käufer verbleiben. Das gilt übrigens auch bei Leasing-Modellen.

Weitere Hintergründe zum Umweltbonus für E-Autos

Die Förderungen werden allerdings nur solange gezahlt, wie noch Geld im Fördertopf ist. Den füllt die Regierung mit 600 Millionen Euro. Zeitlich hat man sich für die Kaufprämie eine Frist bis zum 30.06.2019 gesetzt. Danach soll es keinen Umweltbonus mehr geben.

Natürlich sind die deutschen Hersteller, wie VW, BMW und Daimler mit von der Partie. Darüber hinaus haben sich auch Citroen, Hyundai, Nissan, Toyota, Volvo, Mitsubishi, Kia und Renault nach Angaben des Branchenverbandes VDIK mit an der Kaufprämie beteiligt. Ziel der Förderungen ist es, mindestens 300.000 Fahrzeuge auf elektrischer Basis zu verkaufen bzw. deren Verkauf anzukurbeln.

Auch steuerlich ist das E-Auto mittlerweile attraktiv. Für neue und umgerüstete Autos wird es rückwirkend zum 01.01.2016 eine Steuerbefreiung geben, die nicht mehr nur fünf Jahre andauert, sondern bis zu zehn Jahre. Außerdem müssten Arbeitnehmer, sofern sie in der Firma ihr E-Auto aufladen, keine Steuern zahlen. Die Arbeitgeber können die geldwerten Vorteile pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer versteuern. Die Vorteile sollen zunächst vom 01.01.2017 bis Ende 2020 gelten.

Quelle: dpa

About Author