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Die Entsorgung von Styropor als Sondermüll stellte Bauunternehmen vor massive Probleme. Viele Verbrennungsanlagen konnten Styropor plötzlich nicht mehr entsorgen bzw. hätten aufwändige Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Es kam zu Verzögerungen auf zahlreichen Baustellen. Nur wenige Wochen nachdem der Beschluss in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat ihn nun wieder ausgesetzt.

Positives Zeichen bei Styropor-Krise?

Offenbar hat man auch in der Politik erkannt, dass eine Stilllegung von mehreren Hundert Baustellen keine akzeptable Lösung ist, nur um die Richtlinie entsprechend durchzusetzen. Die Wohnungswirtschaft zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung, wie nicht anders zu erwarten war. In der kommenden Woche will Bundesumweltministerin Barbara Hendricks das Styropor-Moratorium dann abschließend im Bundeskabinett beschließen, so dass die neue Entscheidung auch zeitnah umgesetzt werden kann.

HBCD-Styropor darf wieder verbrannt werden

In den alten Dämmplatten aus Styropor wurde oft das Brandschutzmittel HBCD verwendet. Dämmplatten, die mit HBCD imprägniert waren, durften seit dem 01. Oktober 2016 nicht mehr mit normalem Bauschutt gemeinsam verbrannt werden. Sie galten als Sondermüll, der gesondert zu verbrennen ist.

Allerdings hatten die meisten deutschen Müllverbrennungsanlagen keine Zulassung für die Verbrennung von HBCD, so dass vor allem Dachdecker massive Probleme bei der Entsorgung der alten Dämmplatten bekamen. Die Kosten für die Verbrennung stiegen zwischenzeitlich auf mehrere Tausend Euro pro Tonne.

Nach dem neuen Bundesratsbeschluss können auch Styroporplatten, die mit HBCD imprägniert sind, wieder mit anderen Abfällen zusammen verbrannt werden. Die Regelung gilt allerdings vorerst nur für ein Jahr. Dagegen stellt sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der eine langfristige Lösung von der Regierung erwartet. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sagte, es dürfe nicht sein, dass die Unternehmen in einem Jahr wieder vor dem gleichen Entsorgungsnotstand stünden, wie es jetzt der Fall war und einzelne Müllverbrennungsanlagen Mondpreise für die Verbrennung verlangen könnten.

Quelle: dpa

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