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Zehn Cent Fall landet vorm Bundessozialgericht

In Kassel soll sich das Bundessozialgericht nach Ansicht des Jobcenters im Unstrut-Hainich-Kreis in Thüringen mit einem Fall beschäftigen, in dem es um eine Nachzahlung von zehn Cent geht. Bereits im Juni 2012 zogen Hartz-IV-Empfängerin und Jobcenter vors Sozialgericht in Nordhausen. Insgesamt hatte die Hartz-IV-Empfängerin eine Nachzahlung über 100 Euro gefordert. Das Sozialgericht Nordhausen verurteilte das Jobcenter zu einer Nachzahlung von zehn Cent. Das Jobcenter weigerte sich und ging in Berufung.

Jobcenter scheiterte in Erfurt

Die Berufung beim Landessozialgericht Erfurt blieb jedoch erfolglos. Die Richter lehnten den Fall ab, da es nicht gerechtfertigt sei, wegen solch geringer Beträge die Gerichte zu beschäftigen. Das Jobcenter wollte aber immer noch nicht kleinbeigeben.

Nun zog das Jobcenter vor die oberste Instanz, das Bundessozialgericht in Kassel und hofft, dort von der enormen finanziellen Belastung in Höhe von zehn Cent freigesprochen zu werden.

Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis streitet gern um Kleinstbeträge

Wie aus den aktuellen Meldungen hervorgeht, ist es nicht das erste Mal, dass das Jobcenter im Unstrut-Hainich-Kreis wegen Kleinstbeträgen vor Gericht zieht. Bereits 2013 hatte man sich an das Bundessozialgericht gewendet. Damals wollte man 15 Cent einsparen. Doch die Klage blieb erfolglos.

Quelle: Spiegel

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