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Zählt die Grundsteuer bald nicht mehr zu den Nebenkosten?

Zumindest wenn es nach dem Willen der SPD geht, sollen Vermieter die Grundsteuer künftig alleine tragen. Eine Umlage auf die Mieten soll laut einer Forderung von Fraktionsmanager Carsten Schneider nicht mehr möglich sein.

Ziel ist es, Mieter vor möglichen Mehrbelastungen zu schützen, nachdem sich Bund und Länder auf die Eckpunkte einer Grundsteuerreform geeinigt haben. SPD-Finanzpolitiker Carsten Schneider will Mieter so unterstützen und sprach gegenüber der „Rheinischen Post“ von einer Neuregelung, die besagt, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Nebenkosten einer Mietwohnung umgelegt werden darf.

Forderung hätte Änderung der Betriebskostenverordnung zur Folge

Um die Forderung durchzusetzen, müsste neben der Grundsteuerreform auch eine Änderung der Betriebskostenverordnung durchgeführt werden. Darin müsste dann die Umlage der Grundsteuer auf die Mieten verboten werden.

Mit seiner Forderung reagierte Schneider auch auf die Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der vor steigenden Mieten warnte. Er sprach davon, dass man „Steuererhöhungen – und damit Mieterhöhungen – vermeiden“ müsse. Denn gerade „die Grundsteuer wird sofort auf die Mieter umgelegt“. Söder sprach sich allerdings auch gegen einen zu hohen Verwaltungsaufwand bei der Grundsteuerreform aus. Man brauche „keine 2000 neuen Finanzbeamten nur für die Grundsteuer, das Geld würde ich lieber für Polizisten und Lehrer ausgeben“, so der CSU-Chef weiter.

Grundsteuerreform dringend nötig

Nötig geworden ist die Reform der Grundsteuer vor allem deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Verfahrensweise als verfassungswidrig angesehen hat. Bereits Anfang Februar haben sich Bund und Länder auf die Eckpunkte zur Grundsteuerreform geeinigt. Damals schon sah Söder die Einigungen kritisch.

So sollte ein Modell angestrebt werden, mit dem die Grundstückswerte, das Alter der Gebäude und die durchschnittlichen Mietkosten berücksichtigt werden. Bayern dagegen wollte eine unbürokratische Steuerberechnung. Diese sollte sich einzig und allein auf die Fläche beziehen.

Quelle: dpa

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