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Wie Sie Reisemängel richtig anzeigen und Schadenersatz erhalten

Pauschalreisen sind beliebt, dabei achten viele Urlauber vor allem auf eines – den Preis. Doch gerade das kann ein echtes Problem werden, denn häufig gehen allzu günstige Angebote mit zahlreichen Mängeln einher. Hotelzimmer, die nur ein wenig unsauber sind, stellen da noch das kleinste Problem dar. Schimmel in der Dusche, Ungezieferbefall in der Unterkunft, qualitativ minderwertige Sicherheitseinrichtungen, die zur echten Gefahr werden, Baulärm neben dem Hotel und vieles mehr sind da schon wesentlich schlimmer. Doch wie können Sie gegen diese Reisemängel vorgehen und einen Schadenersatzanspruch erfolgreich durchsetzen?

Dokumentieren Sie Reisemängel akribisch

Zunächst sollten Sie die Reisemängel akribisch dokumentieren, nur mit entsprechenden Beweisen können Sie auf Nummer sicher gehen, dass man Ihnen auch glaubt. Fotografieren Sie einen Ungezieferbefall oder den Schimmel in der Dusche. Schreiben Sie dazu ein Protokoll und lassen Sie dieses von Mitreisenden unterzeichnen. Sie dienen Ihnen als Zeugen und damit zur zusätzlichen Absicherung.

Kommt es zu einer Verspätung des gebuchten Fluges, lassen Sie sich diese unbedingt schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen. Sollte der versprochene Transfer zum Hotel nicht klappen, warten Sie nicht lange, sondern nehmen Sie sich ein Taxi. Achten Sie aber darauf, sich die Kosten für die Fahrt quittieren zu lassen, um diese Quittung später einreichen zu können.

Wenden Sie sich bei Reisemängeln an den Reiseveranstalter

Sobald Sie von den Mängeln auf Ihrer Reise Kenntnis erlangt haben, sollten Sie den Reiseveranstalter informieren, denn er steht in der Pflicht, die Mängel zu beheben, wenn es sein muss, auch durch die Umquartierung in eine andere Unterkunft. Bei Pauschalreisen gilt die Reiseleitung als Vertreter des Reiseveranstalters. Erreichen Sie diese nicht, werfen Sie einen Blick in Ihre Reiseunterlagen. Dort sind meist E-Mail-Adressen und/oder Notfall-Rufnummern angegeben.


Nur wenn die Mängel vom Reiseveranstalter nicht behoben werden, können Sie eine Reisepreisminderung geltend machen. Beachten Sie aber, dass diese frühestens ab dem Zeitpunkt greift, an dem Sie den Reiseveranstalter über den Mangel informiert haben. Daher sollten Sie damit nicht zu lange warten.

Ansprüche wegen Reisemängeln schriftlich anmelden

Haben Sie Schadenersatzansprüche oder wollen Sie eine Reisepreisminderung geltend machen, sollten Sie diese schriftlich anmelden. Reichen Sie diese schriftlichen Ansprüche spätestens einen Monat nach der Heimkehr beim Reiseveranstalter ein. Erklären Sie dabei die Mängel ausführlich und fordern Sie eine Reisepreisminderung. Versenden Sie die Geltendmachung der Ansprüche am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Reagiert der Reiseveranstalter nicht, können Sie den Klageweg bestreiten. Aber Achtung: Auch dafür haben Sie nur zwei Jahre Zeit. Danach gelten die Ansprüche aufgrund von Reisemängeln als verjährt.

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