Die in Deutschland festgestellten
Wie sehen die Zahlen der letzten Jahre rund um die Düngeverordnung aus?
Die meisten aus Vorsatz handelnden Wiederholungstäter gab es von 2017 bis 2019 in Nordrhein-Westfalen. 2019 wurden bei Kontrollen allein in diesem Bundesland 9 Betriebe festgestellt, die sich bei der Düngung ihrer Felder erneut nicht an die deutschen und europäischen Grenzwerte hielten. Auf dem zweiten Negativrang landeten 2019 Niedersachsen und Bremen mit insgesamt 4 Fällen, in denen wiederholte Verstöße gegen die Düngeverordnung festgestellt wurden. Positiv schnitten zeitgleich Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen und das Saarland ab. Dort fielen bei Kontrollen keine Fälle von wiederholten vorsätzlichen Verstößen auf. Die meisten Fälle von wiederholt fahrlässigen Verstößen gegen die Grenzwerte der Düngeverordnung gab es zeitgleich in Nordrhein-Westfalen (30 Betriebe) und Bayern (29 Betriebe). Erschreckend ist die Tatsache, dass die Zahl der Fahrlässigkeitsfälle von 2018 auf 2019 sprunghaft angestiegen ist. In dieser Kategorie gibt es mit dem Saarland nur eine positive Ausnahme mit einer Nullbilanz bereits seit dem Jahr 2017.
Wo wurden die meisten Verstöße gegen die Düngeverordnung sanktioniert?
Bei einem Bick auf die von der Bundesregierung für das Jahr 2019 vorgelegten Zahlen offenbart sich das Ausmaß der Verstöße gegen Bestimmungen, die für den Erhalt von staatlichen Subventionen eingehalten werden müssen (Cross Compliance). Im Jahr 2019 erfolgten danach bundesweit 4034 Kontrollen. Dabei wurden Auffälligkeiten bei insgesamt 865 landwirtschaftlichen Betrieben (das heißt, bei mehr als 21 Prozent aller kontrollierten Betriebe) festgestellt. Lediglich in 111 Fällen waren die Verstöße so gering, dass keine Sanktionen verhängt wurden. Staatliche Subventionen (Betriebsprämien) wurden in 211 Fällen um 1 Prozent, in 481 Fällen um 3 Prozent und in 162 Fällen um 5 Prozent gekürzt. Ähnlich sieht die Bilanz bei anlassbezogenen Kontrollen im Jahr 2019 aus. Es fanden 1126 anlassbezogene Kontrollen statt und lediglich in 79 Betrieben hatten die Verstöße gegen die Düngeverordnung ein so geringes Ausmaß, dass es nicht zu Sanktionen kam. Das heißt, bei 93 Prozent der Betriebe waren die anlassbezogenen Kontrollen völlig berechtigt. Die Mehrheit machen auch bei den anlassbezogenen Kontrollen mit 603 Fällen Kürzungen der staatlichen Subventionen um 3 Prozent aus.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/28320
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