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Welche Lebensmittelwarnungen sind Anfang März 2015 aktiv?

Bei den aktuellen Lebensmittelwarnungen stehen vor allem Überschreitungen von gesetzlich zulässigen Grenzwerten bei Hilfsstoffen im Vordergrund. Bei einzelnen Produkten wird bemängelt, dass Allergene nicht korrekt gekennzeichnet sind. Beachtenswert sind die Lebensmittelwarnungen allemal, denn gesundheitliche Gefahren entstehen schneller, als so mancher Verbraucher denkt.

Lebensmittelwarnungen bei Maisgrieß und Braunhirse

In drei Naturkostprodukten wurde eine Belastung mit Tropan-Alkaloiden nachgewiesen. Sie werden aus den Blättern der Coca-Pflanze gewonnen und kommen als medizinische Wirkstoffe zum Einsatz. Tropan-Alkaloide werden dort als Beruhigungsmittel und in Asthmamedikamenten verwendet. Außerdem kommen sie in der Augenmedizin als Wirkstoff zur Erweiterung der Pupillen zum Einsatz. Erhöhte Konzentrationen dieser Tropan-Alkaloide wurden in den Produkten Rapunzel Polenta Maisgrieß und Rapunzel Minuten-Polenta Maisgrieß nachgewiesen. Beide Produkte werden von der Rapunzel Naturkost GmbH in Legau hergestellt. Betroffen sind die 500-Gramm-Tüten sowie die 10-Kilogramm-Packungen mit einem aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen dem 25.11.2015 und dem 09.04.2016. Beide Maigrieß-Arten sind bundesweit im Handel.

Die gleiche Belastung mit Tropan-Alkaloiden wurde bei der Braunhirse in der 500-Gramm-Packung von der Urkornhof Kammerleithner GmbH aus Vorchdorf in Österreich nachgewiesen. Hier betreffen die Belastungen alle Packungen, die zur Chargennummer 60193 gehören und das Mindesthaltbarkeitsdatum 31.08.2015 aufweisen. Die Urkornhof Braunhirse wird in Süd- und Mitteldeutschland angeboten.

Lebensmittelwarnungen für HAHNE Kornflakes und KIMBO Erdnüsse

Bei den HAHNE Kornflakes ohne Zucker in der 375-Gramm-Packung wird der gesetzlich zulässige Granzwert beim Deoxynivalenol überschritten. Hier wird vor dem Verzehr durch ältere Menschen, Kinder, Schwangere und Veganer gewarnt. Betroffen von der aktuellen Lebensmittelwarnung bei den HAHNE Kornflakes ist die Chargennummer L14-05199 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19.12.2015. Verkauft werden diese in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, im Saarland, in Rheinland-Pfalz sowie in Thüringen.

Beim Produkt KIMBO Erdnüsse gemahlen in der 150-Gramm-Packung mit dem MHD 28.02.2016 und der Chargennummer 4639 ist der zulässige Gehalt an Aflatoxinen überschritten. Aflatoxine sind Gifte, die von Schimmelpilzen stammen. Deshalb sollte das betroffene Produkt KIMBO Erdnüsse gemahlen auch nicht verzehrt, sondern zur Erstattung des Kaufpreises und zur fachgerechten Entsorgung zurück ins Geschäft gebracht werden. Die betroffenen Packungen lagen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, in Sachsen, im Saarland sowie in Schleswig-Holstein in den Regalen der Händler.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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