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Was ist ab 2016 neu in den deutschen Gesetzen?

Zum 18. Dezember 2015 und zum 1. Januar 2016 wurden in Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen wirksam. Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung der Telekommunikationsdienstleister, Standortdaten über vier Wochen und Verkehrsdaten über einen Zeitraum von zehn Wochen hinweg speichern zu müssen. Die vorgenommen Änderungen im Strafrecht sollten vor allem Sportler kennen, denn danach können Haftstrafen nun auch beim Nachweis von Dopingmitteln verhängt werden.

Welche Gesetzesänderungen 2016 sollte man noch kennen?

Studenten erhalten ab dem Wintersemester 2016/2017 sieben Prozent mehr Bafög. Wer als Student eine eigene Wohnung hat, kann danach Bafög in einer maximalen Höhe von 735 Euro pro Monat erhalten. Bisher gab es maximal 670 Euro pro Monat. Wer regelmäßig mit saisonal bedingter Kurzarbeit rechnen muss, darf sich über die Gesetzesänderungen des Jahres 2016 ebenfalls freuen, denn die Zahlung von Kurzarbeitergeld wurde auf maximal zwölf Monate verlängert. Ab dem 1. Januar 2016 gilt ein steuerlicher Grundfreibetrag von 8.652 Euro für jeden erwachsenen Steuerpflichtigen. Das bedeutet ein Plus von 180 Euro. Auch das Kindergeld wurde angehoben. Für die ersten beiden berechtigten Kinder beträgt es nunmehr 190 Euro. Für das dritte Kind werden 196 Euro und ab dem vierten Kind 221 Euro Kindergeld pro Monat gezahlt. Auch das Wohngeld sowie die Hartz IV-Regelsätze wurden zum 1. Januar 2016 erhöht. Kinder bis zu 14 Jahren erhalten drei Euro pro Monat mehr Hartz IV, Jugendliche können ein Plus von vier Euro verbuchen. Beim Wohngeld macht sich die verbesserte Anrechnung von Heizungs- und Wasserkosten positiv bemerkbar.

Was hat sich zu Jahresbeginn 2016 im Sozialrecht geändert?

Zu Jahresbeginn 2016 wurde die Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung angehoben. Sie liegt nunmehr in den neuen Bundesländern bei 5.400 und in den alten Bundesländern bei 6.200 Euro monatlich. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung schlägt seit dem 1. Januar 2016 eine Beitragsbemessungsgrenze von 56.250 Euro pro Jahr zu Buche. Bei der Arbeitslosenversicherung gelten seit Jahresbeginn 2016 Grenzwerte von 64.800 Euro in den neuen und 74.400 Euro in den alten Bundesländern. Wer sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig absichern möchte, wird seit Jahresbeginn mit einem Mindestbeitrag von 84,15 Euro pro Monat belastet.

Neu ist sind auch die Regelungen, nach denen Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt Zuschüsse für eine Übergangspflege beanspruchen können. Ab dem 23. Januar 2016 greift eine gesetzliche Regelung, nach der die Kassenärztliche Vereinigung dazu verpflichtet ist, im Bedarfsfall Termine bei Fachärzten zu beschaffen. Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz können dafür auch die Ambulanzen der Krankenhäuser in Anspruch genommen werden, wenn anderweitig nicht binnen vier Wochen ein Termin bei einem Facharzt beschafft werden kann.

Energielabel für Heizungen und geringere Steuervorteile für E-Autos

Bisher wurde die Nachfrage für Elektroautos noch durch eine Steuerbefreiung für einen Zeitraum von zehn Jahren forciert. Damit ist im Jahr 2016 Schluss, denn die Dauer der Steuerbefreiung für E-Autos halbiert sich auf fünf Jahre. Auch gab es zum 1. Januar 2016 eine Erhöhung der Ökostromumlage, die sich nunmehr auf 6,354 Cent pro Kilowattstunde beläuft. Für Heizungsanlagen, die schon mehr als 15 Jahren in Betrieb sind, wurde zu Jahresbeginn 2016 die Pflicht zur Kennzeichnung mit einem Ökolabel eingeführt. Und last but not least gilt seit Jahresbeginn 2016 eine Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte der in Deutschland beheimateten Unternehmen.

Quelle: bundestag.de

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