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Vertrag zwischen der GEMA und YouTube unter Dach und Fach

Bisher war es für Nutzer aus Deutschland immer ein Ärgernis, wenn bei YouTube statt eines Musikvideos ein grimmiger Smiley angezeigt wurde, durch den ein verweigerter Zugriff angekündigt wurde. Das wird sich ab sofort ändern, denn die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, konnte sich mit YouTube endlich auf einen Vertrag einigen. Dieser trat nach den offiziellen Angaben der GEMA bereits am 1. November 2016 in Kraft. Die Verhandlungen über einen solchen Vertrag hatten bereits im Jahr 2009 begonnen. Der nun abgeschlossene Vertrag gilt deshalb auch rückwirkend für den gesamten Verhandlungszeitraum.

Was bewirkt der Vertrag zwischen YouTube und der GEMA?

Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte von rund 70.000 Musikschaffenden. Mit dem Vertrag wurde erreicht, dass sie für die Publikation ihrer Werke von YouTube eine angemessene Vergütung erhalten. Sie stammt aus den Werbeeinnahmen, welche YouTube für die Aufrufe erhält. Außerdem der Vertrag vorsorglich auch gleich auf den Subscription Service mit ausgeweitet, den YouTube in den USA bereits etabliert hat und der demnächst auch für Europa angeboten werden soll. Noch offen ist allerdings die Frage, ob YouTube oder die Nutzer der Plattform die Lizenzierung der publizierten Werke übernehmen sollen.

Wer ist die GEMA?

Die GEMA geht auf einen bereits 1903 gegründeten Verein zurück, der seit dem Jahr 1933 unter dem Kürzel GEMA agiert. Inzwischen hat die GEMA den Status einer staatlich anerkannten Organisation, die sich als Interessenvertreter der Komponisten, Songtexter, Verleger und Sänger versteht. Sie arbeitet auf der Grundlage des Artikel 14 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und seit 2016 dem Verwertungsgesellschaftengesetz. Die Zentrale der GEMA befindet sich in Berlin. Die dort tätigen rund 1.000 Mitarbeiter verwalten die Werke von etwa 3.300 Vollmitgliedern, 6.400 Mitgliedschaftsanwärtern und 55.000 Urhebern, die kein Mitglied der GEMA sind. Das Pendant zur GEMA für die Autoren, deren Werke im Internet auf Websites verwertet werden, stellt die VG Wort dar.

Quelle: Gema.de

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