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Verschärfte Reisehinweise für Türkei-Urlaub

Die Türkei gehört zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen. Doch wie sieht das nach den jüngsten Entwicklungen aus? Nachdem die Situation zwischen Deutschland und der Türkei mit der Festnahme eines deutschen Menschenrechtlers eskaliert ist, hat Außenminister Sigmar Gabriel nicht nur seinen Urlaub abgebrochen, sondern auch dafür plädiert, härter gegen die Türkei vorzugehen. In einem ersten Schritt hat jetzt das Auswärtige Amt die Reisehinweise für die Türkei verschärft.

Reisehinweis ist nicht gleich Reisewarnung

Die deutschen Reiseveranstalter sehen das Ganze aber nicht so eng. Sie halten trotz der Krise in den deutsch-türkischen Beziehungen an ihrem Türkei-Geschäft fest und erklären, dass alle Türkei-Reisen wie gebucht stattfinden werden.

Die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amts sind allerdings nicht mit einer Reisewarnung zu vergleichen. Vielmehr handelt es sich um einen Sicherheitshinweis. Reisende werden damit lediglich auf „länderspezifische Risiken“ hingewiesen. Eine konkrete Reisewarnung könne das Auswärtige Amt allerdings erst dann aussprechen, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt.

Aktuell hat das Auswärtige Amt Reisewarnungen für Syrien, Libyen, Afghanistan und den Irak herausgegeben. Hierbei muss davon ausgegangen werden, dass für die Reisenden Gefahr für Leib und Leben besteht. Liegt eine Reisewarnung vor, werden Deutsche, die sich im betreffenden Land aufhalten, zudem dazu aufgefordert, das Land zu verlassen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Reisehinweis und Reisewarnung auch für eine etwaige Stornierung einer Reise. Gibt es eine Reisewarnung, kann die bereits gebuchte Reise in der Regel kostenfrei storniert werden. Das hat auch die allgemeine Rechtsprechung mittlerweile erkannt und geht bei einer vorliegenden Reisewarnung davon aus, dass ein Fall erheblicher Gefährdung vorliegt. Bei einem Reisehinweis sehen die Gerichte das nicht so.

Türkei-Reisen weniger gefragt

Im Zweifel muss im Einzelfall entschieden werden. Dennoch rät das Auswärtige Amt Urlaubern, die sich für eine Türkei-Reise entschieden haben, Alternativen wie die Stornierung oder Umbuchung zu prüfen. Abhängig ist die Möglichkeit einer Stornierung oder Umbuchung allerdings auch immer von der Kulanz des Reiseveranstalters. Wie eine Sprecherin des Deutschen Reiseverbandes (DRV) erklärte, sei noch nicht absehbar, wie sich das Türkeireise-Geschäft weiter entwickele. Hier müssen die nächsten Tage und Wochen abgewartet werden.

Fakt ist aber, dass das Geschäft mit Türkei-Reisen bereits seit dem gescheiterten Putsch-Versuch im letzten Jahr schwächelt. Die kurzfristigen Buchungen für Reisen in die Türkei konnten nach Angaben der GfK-Konsumforscher zwar anziehen, allerdings ist die Nachfrage nach einem Urlaub am Bosporus insgesamt deutlich gesunken. Im Vergleich zur Sommersaison 2015 büßten die Reisebüros bis Juni 2017 etwa zwei Drittel ihrer Umsätze mit Türkei-Reisen ein.

Quelle: dpa

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