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Verbot von Versandapotheken durch Bayern gefordert

Nach dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Preisbindung rezeptpflichtiger Medikamente in Deutschland, keimt hierzulande Unmut auf. Allen voran ist Bayern gerade dabei, zu prüfen, wie man das Verbot der Preisbindung umgehen könne. Gesundheitsministerin Melanie Huml hat da auch schon eine Idee: Sie will den Versand von Arzneimitteln untersagen.

Örtliche Apotheken schützen

Huml erklärte, dass der Wegfall der Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel dazu führen werde, dass insbesondere die Versorgung der Patienten in ländlichen Gebieten gefährdet sei. Apotheken in diesen Regionen und am Stadtrand könnten den Preiskampf auf Dauer nicht durchhalten und müssten schließen.

Nach dem Urteil des EuGH sorge die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel dafür, dass ausländischen Versandapotheken der Zugang zum deutschen Markt erschwert werde. Dies dürfe jedoch nicht sein, weshalb die Preisbindung nicht rechtens sei. Jetzt dürfen Versandapotheken rezeptpflichtige Arzneimittel günstiger anbieten, in Deutschland gilt jedoch weiterhin die bestehende Preisbindung.

Aus der bayerischen Landesregierung heißt es nun, die Versandapotheken wollen vor allem das Geschäft mit chronisch Kranken und hochpreisigen Medikamenten an sich ziehen. Viele Apotheken in ländlichen Gebieten müssten dann aufgeben, die Notfall-Versorgung sowie die individuelle Beratung blieben dann auf der Strecke, denn diese könne keine Versandapotheke der Welt gewährleisten. Die Bayern wollen deshalb den Versandhandel mit Medikamenten verbieten und dafür sogar eine Bundesratsinitiative ins Leben rufen.

Bundesgesundheitsminister will kleine Apotheken schützen

Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärte bereits, alles dafür zu tun, um die flächendeckende Versorgung mit ortsnahen Apotheken zu erhalten. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte, dass man „gesetzgeberisch handeln müsse“.

Die Richter in Luxemburg hatten jedoch in ihrem Urteil ausgeführt, dass die Aufhebung der Preisbindung eben gerade zu einer verbesserten örtlichen Versorgung führen könne. Würden festgelegte Preise wegfallen, so könnte dies ein Anreiz für Apotheker sein, auch in Gegenden eine Apotheke zu eröffnen, wo es nur wenig Konkurrenz gibt und dementsprechend höhere Preise verlangt werden könnten.

Quelle: dpa

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