Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

EuGH C-148/15 – Preisbindung rezeptpflichtiger Medikamente nicht rechtens

Die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. wurde für deren übliche Praxis der Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente verklagt. Kläger war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., die in der unter dem Aktenzeichen EuGH C-148/15 vom Europäischen Gerichtshof am 19. Oktober 2016 entschiedenen Verhandlung kein Recht bekam. Im konkreten Fall ging es um die Vereinbarung der Parkinson Vereinigung e.V. mit DocMorris, nach welcher den Mitgliedern der Selbsthilfeorganisation bei der Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente besondere Boni eingeräumt werden. Die Wettbewerbshüter sahen darin einen Verstoß gegen die in Deutschland geltende Preisbindung für Arzneimittel. Doch genau diese Preisbindung wurde vom Europäischen Gerichtshof nun für rechtwidrig erklärt.

Wie begründen die Richter das Urteil EuGH C-148/15?

Das Hauptargument der Europarichter ist die Tatsache, dass sich die Preisbindung nicht nur auf Deutschland auswirkt. Auch die Wettbewerbsfähigkeit von Apotheken in den angrenzenden europäischen Ländern wird beschränkt, indem der Zugang zum deutschen Markt durch die Preisbindung erschwert wird. Die Hauptnachteile sieht der Europäische Gerichtshof bei den Versandapotheken, bei denen der Wettbewerb fast ausschließlich über die Preise ausgetragen wird. Ein weiteres Argument ist, dass der erweiterte Wettbewerb dafür sorgen dürfte, dass die Patienten bei zahlreichen Medikamenten künftig von günstigeren Preisen profitieren können. Das käme letztlich auch den Krankenkassen zugute, selbst wenn diese jetzt schon spezielle Preisabsprachen haben.

Welche weiteren Gründe gibt es für das Urteil?

Der EuGH ist der Überzeugung, dass selbst der Verweis auf den Schutz des Lebens und der Gesundheit eine solche Preisbeschränkung nicht rechtfertigt. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte in der Klagebegründung auch darauf verwiesen, dass mit der Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente eine gleichmäßigere Verteilung niedergelassener Apotheken erreicht werden soll. Die Europarichter sind anderer Meinung. Sie begründen anhand vorgelegter Zahlen, dass gerade eine Aufhebung der Preisbindung und ein daraus resultierender Wettbewerb die optimale und bedarfsgerechte Verteilung von Apotheken fördern. Durch den Wegfall der Preisbindung würden die möglichen höheren Preise Anreize für Apotheker schaffen, sich auch in strukturschwachen Regionen anzusiedeln.

Quelle: EuGH PM 113/16

About Author