Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Urteile 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14 – AdBlock Plus ist erlaubt

In der Vergangenheit hatten bereits das „Handelsblatt“ und „Zeit Online“ gegen AdBlock Plus geklagt, jetzt folgten RTL und ProSiebenSat.1. Doch auch sie scheiterten am Landgericht München. Die Urteile ergingen unter den Aktenzeichen 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14.

AdBlock Plus laut Urteilen 37 O 11673/14 und 37 O 118438/14 nicht rechtswidrig

In dem Verfahren ging es um die Software AdBlock Plus, die vom Hersteller Eyeo kostenlos zum Download angeboten wird. Mit der Software ist es möglich, die Werbung auf Internetseiten zu blockieren. Seitenbetreiber können sich unter bestimmten Voraussetzungen, etwa, wenn sie einzelne Kriterien einhalten und eine Geldzahlung leisten, auf eine „weiße Liste“ setzen lassen. Diese gilt für „akzeptable Werbung“ und erlaubt es, dass die Werbung trotz AdBlock Plus angezeigt wird.

In den beiden Urteilen sahen die Richter weder einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, noch gegen das Urheber- oder gar Kartellrecht durch AdBlock Plus. Dabei betonten sie in ihrem Urteil, dass jeder Nutzer im Internet sich frei entscheiden könne, ob er einen Werbeblocker nutzt oder nicht. Mit diesem Urteil folgten sie auch der Argumentation aus Hamburg, wo bereits Klagen von „Handelsblatt“ und „Zeit Online“ abgewiesen wurden.

AdBlock Plus laut Urteilen 37 O 11673/14 und 37 O 118438/14 nicht marktbeherrschend

Weiter gingen die Kläger davon aus, dass eine urheberrechtswidrige Verwertungshandlung der Internetnutzer vorliege, wenn die Internetseiten mit dem Werbeblocker aufgerufen würden. Das gilt laut Richtern selbst dann nicht, wenn die Seitenbetreiber nicht damit einverstanden seien, dass ihre Werbeanzeigen geblockt würden.

Ein Verstoß gegen das Kartellrecht war ein weiterer Punkt, den die Kläger gegen AdBlock Plus anführten. Allerdings erklärten die Richter, dass man derzeit nicht von einer missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung ausgehen könne. Man dürfe dabei den AdBlocker AdBlock Plus nicht auf seine Verbreitung im Vergleich zu anderen AdBlockern betrachten. Vielmehr müsse man auf die Verbreitung in Deutschland abstellen. Die zeige aber, dass immer noch viele User ohne Werbeblocker im Netz unterwegs sind und ProSiebenSat.1 sowie RTL somit noch eine „hinreichende Zahl“ von Usern mit der Werbung erreichen könnten.

Quelle: LTO

About Author